SEO Glossar: Berufsordnung für Ärzte (Werberegelungen)
Was regelt die Berufsordnung?
Die Muster-Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ae) wird von der Bundesärztekammer herausgegeben und von den Landesärztekammern in ihren jeweiligen Berufsordnungen umgesetzt. Paragraph 27 regelt die ärztliche Werbung: Ärztinnen und Ärzte dürfen sachliche, berufsbezogene Informationen veröffentlichen — anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung ist jedoch untersagt.
Für Ihre Praxis-Website bedeutet das: Sie dürfen und sollen über Ihre Leistungen informieren, müssen dabei aber bestimmte Grenzen einhalten.
Sachliche Information vs. anpreisende Werbung
Die zentrale Unterscheidung in der Berufsordnung ist die zwischen erlaubter sachlicher Information und verbotener anpreisender Werbung. Die Grenze verläuft dort, wo die Information nicht mehr der Aufklärung dient, sondern darauf abzielt, durch übertriebene Darstellung Patienten anzulocken.
Erlaubt ist beispielsweise:
- Die Darstellung Ihres Leistungsspektrums mit fachlich korrekten Beschreibungen
- Hinweise auf Ihre Qualifikationen, Facharzttitel und Zusatzbezeichnungen
- Informationen zu Sprechzeiten, Erreichbarkeit und Praxisausstattung
- Sachliche Beschreibungen von Behandlungsmethoden
- Patienteninformationen zu Krankheitsbildern
Nicht erlaubt ist:
- Superlative wie "der beste Zahnarzt der Stadt" oder "die modernste Praxis Deutschlands"
- Vergleichende Werbung, die andere Praxen herabsetzt
- Übertriebene Selbstdarstellung, die den Eindruck besonderer Leistungsfähigkeit erwecken soll
- Gängige Werbetechniken wie künstliche Verknappung ("Nur noch 3 Termine frei!") oder Druckaufbau
Vorher-Nachher-Bilder und Erfolgsversprechen
Besonders heikel sind Vorher-Nachher-Bilder und Aussagen zum Behandlungserfolg. Grundsätzlich gilt: Absolute Erfolgsversprechen sind verboten. Formulierungen wie "Wir garantieren Ihnen ein strahlendes Lächeln" oder "Schmerzfrei nach der ersten Behandlung" verstoßen sowohl gegen die Berufsordnung als auch gegen das Heilmittelwerbegesetz.
Vorher-Nachher-Bilder sind in bestimmten Bereichen zulässig — etwa in der Zahnmedizin für ästhetische Behandlungen — müssen aber sachlich präsentiert werden und dürfen keine unrealistischen Erwartungen wecken. Bei operativen Eingriffen gelten nach dem HWG strengere Einschränkungen.
In unserem ausführlichen Beitrag zu HWG-Verstoßen auf Arzt-Websites finden Sie konkrete Beispiele für zulässige und unzulässige Darstellungen.
Patientenbewertungen und Testimonials
Patientenbewertungen auf Ihrer eigenen Website sind grundsätzlich zulässig, solange sie authentisch sind und keine irreführenden Heilversprechen enthalten. Sie dürfen Patienten jedoch nicht aktiv dazu auffordern, bestimmte Behandlungserfolge zu schildern, und Sie dürfen Bewertungen nicht selektiv so darstellen, dass ein verzerrtes Bild entsteht.
Die Grenzen sicher einhalten
Die Rechtsprechung hat die Grenzen ärztlicher Werbung in den letzten Jahren deutlich gelockert. Früher war Ärzten praktisch jede Werbung untersagt — heute dürfen Sie deutlich mehr. Entscheidend ist, dass Ihre Kommunikation sachlich bleibt, fachlich korrekt ist und Patienten nicht in die Irre führt.
Eine professionell gestaltete Praxis-Website, die diese Grundsätze beachtet, ist nicht nur rechtlich sicher, sondern wirkt auch vertrauenswürdiger. Denn Patienten erkennen den Unterschied zwischen seriöser Information und marktschreierischer Werbung. Unsere Übersicht zum Heilmittelwerbegesetz erklärt, wie sich Berufsordnung und HWG ergänzen.
Beachten Sie zusätzlich, dass Ihre Website auch die DSGVO-Anforderungen im Gesundheitswesen erfüllen muss — insbesondere wenn Sie Kontaktformulare oder Terminbuchungen anbieten.
Fazit
Die Berufsordnung erlaubt Ihnen deutlich mehr als viele Ärzte denken — sachliche Information über Leistungen, Qualifikationen und Behandlungsmethoden ist ausdrücklich gewünscht. Vermeiden Sie lediglich Superlative, Erfolgsgarantien und vergleichende Werbung, dann bewegen Sie sich auf Ihrer Praxis-Website rechtlich sicher und gewinnen gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Patienten.
Über den Autor

Sven Huchel
Geschäftsführer & Creative Director
Seit 2005 entwickelt Sven Websites, Brandings und digitale Strategien für Unternehmen im deutschsprachigen Raum. TÜV-zertifiziert für Verkaufspsychologie. Spezialisiert auf verkaufspsychologisch optimierte Websites für Ärzte, Anwälte und Unternehmer.
Wie gut ist Ihre Website wirklich?
Ladezeit, Core Web Vitals, Mobile-Score, Barrierefreiheit, SEO-Basics und Bildoptimierung. Ergebnis per E-Mail oder im persönlichen Gespräch.