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Was kostet eine Zahnarzt-Website? Marktpreise 2026 mit Rechenweg

· 14 Min. Lesezeit

Was kostet eine Zahnarzt-Website? Marktpreise 2026 mit Rechenweg

Zahnärztin Vladislava Drljaca hat eine Praxis in Teltow übernommen. In den Zahnärztlichen Mitteilungen (zm 13/2026) sagt sie über ihre Website:

„Die Website war in puncto Praxismarketing für mich tatsächlich die größte Herausforderung. Es gab so viele Details zu bedenken: von den optimalen Menüpunkten über das Layout bis hin zu den Textinhalten und der Suchmaschinenoptimierung. Ohne professionelle Unterstützung hätte ich das nicht geschafft."

An genau diesen Details entscheidet sich, was eine Zahnarzt-Website kostet. Sie holen drei Angebote ein. Das günstigste liegt im niedrigen vierstelligen Bereich, das teuerste beim Mehrfachen. Die Leistungsbeschreibungen lesen sich fast gleich.

Das Wort Website meint dabei zwei sehr verschiedene Aufgaben. Einmal eine fertige Vorlage, in die jemand Ihren Praxisnamen einsetzt. Und einmal ein Projekt mit Konzept, Seitenstruktur, eigenen Texten, Praxisfotos, Rechtsprüfung und technischer Umsetzung. Getrennt werden beide durch die Arbeitsmenge, nicht durch das Design.

Hier steht zu jeder Zahl die Quelle. Wir leiten die Preise aus veröffentlichten Stundensätzen her, trennen Einmalkosten von Folgekosten und stellen der Investition den Mehrumsatz durch Privatversicherte gegenüber. Die Grundlagen dazu stehen auf unserer Seite Webdesign für Zahnärzte. Stand: September 2026.

Das Wichtigste in Kürze

ThemaKey Takeaway
Die SpanneVom Baukasten-Abo für 144 bis 384 Euro im ersten Jahr bis zum Projekt für 10.800 bis 12.600 Euro. Jede Zahl mit Rechenweg.
Die UntergrenzeDer Berufsverband AGD nennt als Untergrenze für öffentliche Aufträge 105 Euro netto je Stunde und 690 Euro je Tag. Wer 1.500 Euro für eine Zahnarzt-Website verlangt, kalkuliert gut zwei Arbeitstage.
Die laufenden KostenWebhosting samt Domain kostet nach der Aktionsphase 5 bis 28 Euro monatlich (IONOS, STRATO, 04.09.2026). Wartung ergibt sich aus Stunden mal Stundensatz.
Der Baukasten40 bis 80 Stunden Eigenarbeit. Im Einkommen einer Behandlungsstunde von 157 Euro gerechnet grob 6.280 bis 12.560 Euro (KZBV, Datenjahr 2023).
Der MaßstabEine Zahnarztpraxis nahm 2024 durch Privatversicherte 73.859 Euro zusätzlich ein. 8.000 Euro sind davon 10,8 Prozent (WIP).

Was kostet eine Website für eine Zahnarztpraxis?

Eine Zahnarzt-Website kostet je nach Umsetzungsweg zwischen rund 144 Euro im ersten Jahr und gut 12.600 Euro einmalig. Den Unterschied macht die Arbeitsmenge, nicht das Design. Ein Baukasten berechnet eine Monatsrate und Ihre eigene Zeit. Eine Agentur oder ein Freelancer berechnet Arbeitsstunden. Genau diese Stunden können Sie nachrechnen.

Dafür brauchen Sie zwei veröffentlichte Stundensätze. Der Berufsverband AGD nennt als Untergrenze für öffentliche Aufträge 105 Euro netto je Stunde und 690 Euro je Tag. Der Freelancer-Kompass 2026 von freelancermap weist für Webentwicklung 90 Euro im Median aus. Aus diesen beiden Sätzen entstehen alle Beträge der folgenden Tabelle.

UmsetzungswegWas Sie zahlenRechenwegQuelle
Baukasten in Eigenregie12 bis 32 Euro im Monat bei jährlicher Zahlung, rund 144 bis 384 Euro im ersten JahrListenpreise Basic bis Plus, mal zwölf MonateSquarespace, Preisseite abgerufen am 04.09.2026
Vorlage befüllt, wenige Seiten1.800 bis 2.100 Euro20 Stunden mal 90 bis 105 EuroAGD und freelancermap, Stunden als Annahme
Solide Praxisseite mit Struktur und Texten3.600 bis 4.200 Euro40 Stunden mal 90 bis 105 EuroAGD und freelancermap, Stunden als Annahme
Umfangreiches Projekt: Konzept, Leistungsseiten, SEO-Struktur, Fotos10.800 bis 12.600 Euro120 Stunden mal 90 bis 105 EuroAGD und freelancermap, Stunden als Annahme
Mietmodell mit monatlicher RateRate mal LaufzeitLaufzeit erfragen, dann hochrechnenPrinzip, keine Marktzahl

Die Baukasten-Tarife oben sind Listenpreise vom 4. September 2026. Anbieter passen ihre Tarife laufend an. Sehen Sie deshalb vor einer Entscheidung direkt auf der Preisseite nach.

Was eine Zahnarzt-Website kostet, hergeleitet aus Stundensätzen Skala 0 bis 13.000 Euro netto, einmalig. Baukasten: Listenpreis im ersten Jahr. Baukasten, erstes Jahr 144 bis 384 Euro Vorlage befüllt, 20 Stunden 1.800 bis 2.100 Euro Solide Praxisseite, 40 Stunden 3.600 bis 4.200 Euro Umfangreiches Projekt, 120 Stunden 10.800 bis 12.600 Euro Mietmodell: monatliche Rate ohne belegte Marktzahl. Rate mal Laufzeit rechnen. Quellen: AGD, freelancermap, Squarespace. Stand 09/2026. AI

Belegt ist der Stundensatz, angenommen ist die Stundenzahl. Den Aufwand treibt vor allem die Zahl Ihrer Leistungsseiten. Implantologie, Prophylaxe und Aligner sind drei Fragen von drei Patientengruppen. Jede dieser Seiten braucht eigene Texte und eine eigene Struktur. Drei Leistungsseiten heißen drei Textsätze, drei Seitenstrukturen und drei Fotostrecken. Das Design ist dabei der kleinere Teil der Arbeit. Wer alle Inhalte auf eine Seite legt, wird bei Google für keine dieser Patientengruppen gefunden.

Das Mietmodell verdient einen eigenen Blick. Eine Monatsrate ist ein Kaufpreis in Scheiben. Fragen Sie nach der Laufzeit und klären Sie, wem Design, Texte und Technik nach dem letzten Monat gehören.

Welche Stufe zu Ihrer Praxis passt, hängt an der Aufgabe. Eine Visitenkarte mit Anfahrt und Sprechzeiten ist eine andere Aufgabe als eine Praxis-Website, die Privatleistungen erklärt und dafür bei Google gefunden wird.

Warum reicht die Spanne von einem Monatsabo bis über 12.000 Euro?

Rechnen Sie jedes Angebot in Arbeitszeit um. Der AGD nennt für Designleistungen 105 Euro netto je Stunde und 690 Euro je Tag als Honoraruntergrenze für öffentliche Aufträge. Selbst an dieser Untergrenze gemessen kalkuliert gut zwei Arbeitstage, wer 1.500 Euro für eine komplette Zahnarzt-Website verlangt.

RechenschrittWertQuelle
8.000 Euro geteilt durch 105 Euro je Stunde= 76 ArbeitsstundenAGD
8.000 Euro geteilt durch 90 Euro je Stunde= 89 Arbeitsstundenfreelancermap 2026
8.000 Euro geteilt durch 690 Euro Tagessatz= 11,6 ArbeitstageAGD
1.500 Euro geteilt durch 690 Euro Tagessatz= gut 2 ArbeitstageAGD

Daraus folgt der Kernsatz. In zwei Arbeitstagen entsteht keine Zahnarzt-Website. In zwei Arbeitstagen füllt jemand eine Vorlage.

Das ist kein Urteil über einen Anbieter, sondern eine Rechnung. Ein niedriger Preis bezahlt weniger Stunden, also weniger Arbeit an Ihrer Praxis-Website. Dr. Tilmann Seifert, Oralchirurg und Webentwickler, sagte dazu in zm 21/2023: „Es gibt durchaus erschwingliche Möglichkeiten, ohne Abstriche an der Qualität machen zu müssen." Bei großen Marketingagenturen zahle man häufig „auch für den Namen".

Fragen Sie deshalb nach Stunden oder Tagen, nicht nur nach der Endsumme. Ob eine Agentur oder ein Freelancer diese Stunden liefert, ändert an der Rechnung nichts. Eine Agentur bündelt Design, Text und Technik in einem Team. Ein Freelancer erledigt dieselben Positionen allein. Vergleichbar bleiben beide Angebote nur über den Stundensatz.

Wie viel kostet eine Website pro Monat?

Webhosting mit Domain kostet nach der Aktionsphase 5 bis 28 Euro im Monat. Das sind die regulären Listenpreise von IONOS und STRATO, abgerufen am 4. September 2026. Bei IONOS kommen einmalig 10 Euro Einrichtung dazu. Für die Wartung rechnen Sie 4 bis 24 Stunden im Jahr, zum AGD-Satz sind das 420 bis 2.520 Euro jährlich.

PostenKostenFälligQuelle
Hosting und Domain, regulärer Preis nach der Aktion5 bis 28 Euro im Monat, bei IONOS plus 10 Euro EinrichtunglaufendIONOS und STRATO, 04.09.2026
Baukasten-Abo statt Hosting12 bis 32 Euro im Monat bei jährlicher ZahlunglaufendSquarespace, abgerufen 04.09.2026
Wartung, Updates und Sicherheitspflege4 bis 24 Stunden pro Jahr, zum AGD-Satz 420 bis 2.520 Euro, also rund 35 bis 210 Euro monatlichlaufendAGD, Stunden als Annahme
Lizenzen für Online-Terminbuchung und Zusatzfunktionenim Angebot einzeln ausweisen lassenlaufendkeine belegte Marktspanne
Praxisfotografie, Vorher-Nachher-Material, Bildrechteals eigene Position kalkuliereneinmaligkeine belegte Marktspanne
SEO-Betreuung und Pflege des Google-Unternehmensprofilsals eigene Position kalkulierenlaufendkeine belegte Marktspanne

Der Ein-Euro-Tarif beim Hosting ist ein Lockpreis. Er gilt oft nur sechs oder zwölf Monate. Dauerhaft trifft Ihre Praxis der reguläre Preis danach. Fragen Sie nach dem Preis ab Monat 13.

Für die übrigen Posten gibt es keine belastbare Marktspanne. Deshalb nennen wir dafür keine Zahl. Lassen Sie sich jede Position einzeln ausweisen. Der größte laufende Posten ist selten das Hosting. Es sind Lizenzen, Wartung und SEO-Betreuung.

Eine Position fehlt in fast jedem Angebot: die laufende Arbeit an der Sichtbarkeit. Ihr Google-Unternehmensprofil braucht Pflege, denn Google zeigt es in der lokalen Suche vor Ihrer Website. Auch SEO ist ein Jahresposten, keine einmalige Einrichtung. Neue Leistungsseiten, gepflegte Texte und aktuelle Fotos halten Ihre Positionen bei Google. Wer nach einem Relaunch nichts mehr an den Inhalten tut, verliert sie wieder.

Eine monatliche Rate für die Zahnarzt-Website selbst gehört nicht in diese Tabelle. Ein Mietmodell ist keine Wartung, sondern ein Kaufpreis in Scheiben. Nach einem Kauf gehört die Seite Ihnen. Bei Miete endet Ihr Zugriff mit der Kündigung.

8.000 Euro sind 10,8 Prozent dessen, was eine Zahnarztpraxis im Jahr durch Privatversicherte zusätzlich einnimmt

Eine Zahnarztpraxis nahm 2024 durch die Behandlung von Privatversicherten im Schnitt 73.859 Euro zusätzlich ein. Ausgewertet hat das Wissenschaftliche Institut der PKV in seinem Jahresbericht 2026. Eine Zahnarzt-Website für 8.000 Euro entspricht davon 10,8 Prozent. Pro Monat sind das 6.155 Euro Mehrumsatz. Die Investition kostet weniger als anderthalb Monate davon.

Die 8.000 Euro liegen in der Mitte der Spanne aus den Stundensätzen oben. Für diese Einordnung braucht es keine Annahme. Zwei belegte Werte und eine Division genügen.

RechenschrittWertQuelle
Mehrumsatz durch Privatversicherte je Zahnarztpraxis, 202473.859 Euro im JahrWIP 2026
Angesetzte Investition in die Website8.000 Euro nettoRechnung oben
8.000 Euro geteilt durch 73.859 Euro= 10,8 ProzentRechenschritt
73.859 Euro geteilt durch 12 Monate= 6.155 Euro Mehrumsatz je MonatRechenschritt
Zahnarzt-Website im Verhältnis zum Privatpatienten-Mehrumsatz 73.859 € Mehrumsatz je Zahnarztpraxis 2024 ÷ 8.000 € Website-Investition = 10,8 % eines Jahres 202 € Reinertrag je Privatpatient und Jahr tragen rund 10 Patienten pro Jahr über vier Jahre Quellen: WIP 2026, Destatis, Daten 2024. Nutzungsdauer vier Jahre als Annahme. AI

Für Zahnärzte wiegt diese Zahl schwerer als für andere Praxen. Der Anteil der Privatabrechnung lag bei Zahnarztpraxen 2023 bei 47,2 Prozent, bei Arztpraxen bei 28,0 Prozent (Statistisches Bundesamt). Privatversicherte stellen 10,5 Prozent der Bevölkerung, finanzieren aber 22,9 Prozent der zahnärztlichen Versorgung. Unter den großen Versorgungsbereichen ist das der höchste PKV-Finanzierungsanteil, vor der ambulant-ärztlichen Versorgung mit 21,8 Prozent (WIP, Tabelle 1, Daten 2024). Privatversicherte Patienten entscheiden vor dem ersten Anruf, und zwar auf Ihrer Zahnarzt-Website.

Wie viele Privatpatienten tragen die Investition?

Ab hier arbeiten wir mit Annahmen und kennzeichnen sie.

RechenschrittWertQuelle
PKV-Leistungsausgaben zahnärztliche Versorgung 20245,42 Milliarden EuroWIP 2026
PKV-Vollversicherte Ende 20248,74 MillionenWIP 2026
Zahnärztlicher Umsatz je Privatversichertem und Jahr= 620 EuroRechenschritt
Reinertragsquote: 305.000 geteilt durch 937.000 Euro= 32,6 ProzentDestatis 2024
Reinertrag je Privatpatient und Jahr= 202 EuroRechenschritt
8.000 geteilt durch 202 Euro= rund 40 Patienten im ersten JahrRechenschritt
Angesetzte Nutzungsdauer, vorsichtig gewählt4 JahreAnnahme
2.000 Euro pro Jahr geteilt durch 202 Euro= rund 10 Patienten im JahrRechenschritt

Grob gerechnet amortisiert sich eine Zahnarzt-Website für 8.000 Euro über rund zehn zusätzliche Privatpatienten pro Jahr. Das ist weniger als ein Patient pro Monat. Soll sich die Seite schon im ersten Jahr tragen, wären es rund 40 Patienten.

Drei Einschränkungen gehören dazu. Die 620 Euro sind ein Durchschnitt über alle Privatversicherten, vom Säugling bis zum Neunzigjährigen. Der WIP weist für die Altersgruppen mit Zahnersatz höhere Mehrumsätze aus, die Rechnung ist also konservativ. Auch die Reinertragsquote von 32,6 Prozent ist ein Durchschnitt über alle Zahnarztpraxen (Statistisches Bundesamt, Daten 2024). Die Nutzungsdauer von vier Jahren ist eine Annahme. Einen Abschlag für mehrere Praxen setzen wir nicht an, weil eine Zahnbehandlung in der Regel in einer Praxis stattfindet. Alle Werte sind Größenordnungen, keine Prognose.

Dr. Ralf Peiler, Zahnarzt, sagte dazu im Interview mit zm-online am 15.09.2022: „Meine hat sich zum Beispiel innerhalb von einem halben Jahr rentiert." Das ist der Erfahrungswert einer einzelnen Praxis aus dem Jahr 2022, keine repräsentative Zahl. Dass sich eine Praxis-Website rechnet, bleibt aber keine Theorie. Ob sie sich amortisiert, hängt weniger am Preis als an der Zahl neuer Privatpatienten.

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Was der Baukasten wirklich kostet, in Behandlungsstunden gerechnet

Ein Baukasten kostet für die Website selbst 12 bis 32 Euro im Monat. Dazu kommt Ihre Arbeitszeit. Rechnen Sie mit 40 bis 80 Stunden. Die KZBV weist für 2023 ein Einkommen von 157 Euro je Behandlungsstunde aus. Ihre Eigenzeit entspricht damit 6.280 bis 12.560 Euro.

RechenschrittWertQuelle
Eigenaufwand am Baukasten40 bis 80 StundenAnnahme
Einkommen je Behandlungsstunde 2023157 EuroKZBV Jahrbuch 2025
40 Stunden mal 157 Euro= 6.280 EuroRechenschritt
80 Stunden mal 157 Euro= 12.560 EuroRechenschritt
8.000 Euro geteilt durch 416 Euro Honorarumsatz je Behandlungsstunde= rund 19 BehandlungsstundenKZBV Jahrbuch 2025
Behandlungszeit je Inhaber und Woche 202332,5 StundenKZBV Jahrbuch 2025
Was 40 bis 80 Stunden am Baukasten wirklich kosten Rechenweg in vier Schritten, Größenordnung, keine Stundenkalkulation. Eigenarbeit am Baukasten 40 bis 80 h Einkommen je Behandlungsstunde 2023 157 € Gegenwert Ihrer Zeit 6.280 bis 12.560 € Website für 8.000 Euro rund 19 Behandlungsstunden Quelle: KZBV Jahrbuch 2025, Datenjahr 2023. Stundenzahl als Annahme. AI

Drei Hinweise dazu. Die 157 Euro sind das Einkommen je Behandlungsstunde, Datenjahr 2023. Die 416 Euro sind der erforderliche Honorarumsatz, er enthält die Betriebsausgaben. Die 40 bis 80 Stunden sind eine Annahme.

Der Kern bleibt richtig. Eine Zahnarzt-Website für 8.000 Euro entspricht dem Honorarumsatz von rund 19 Behandlungsstunden, also gut einer halben Behandlungswoche. Ihre Eigenzeit am Baukasten liegt mit 6.280 bis 12.560 Euro in derselben Größenordnung und übersteigt diesen Betrag im oberen Fall deutlich. Die günstigste Zeile der Preistabelle ist damit nicht die günstigste Lösung.

Eine zweite Frage kommt hinzu. Nach 40 bis 80 Stunden haben Sie eine Praxis-Website, die technisch läuft. Ob Google sie findet, entscheidet die SEO-Arbeit danach. Ob sie Ihre Privatleistungen erklärt, entscheiden Texte und Struktur. Design und Technik sind schnell gesetzt, gute Inhalte nicht. Vladislava Drljaca beschreibt das in zm 13/2026: „Wie wichtig SEO-Optimierung für die Sichtbarkeit meiner Praxis im Web ist, war mir gar nicht bewusst."

Drei Kostentreiber, die es nur bei Zahnärzten gibt

Drei Positionen treiben den Preis einer Zahnarzt-Website über den eines normalen Webdesign-Projekts. Bildrechte und Vorher-Nachher-Aufnahmen. Die Barrierefreiheit nach dem BFSG. Und die Online-Terminbuchung. Jede davon ist Arbeitszeit, und jede fehlt im Vorlagen-Angebot.

Vorher-Nachher-Bilder und das Heilmittelwerbegesetz

Das Heilmittelwerbegesetz regelt, womit für Behandlungen geworben werden darf. Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe untersagt § 11 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 HWG die vergleichende Darstellung des Aussehens vor und nach dem Eingriff. Für die Zahnmedizin ist die Lage differenzierter. Das OLG Celle entschied am 30.05.2013 (Az. 13 U 160/12): „Das Werben mit Vorher-Nachher-Bildern von Implantaten und Kronen kann zulässig sein, wenn die medizinische Behandlung indiziert gewesen ist und auch sonst keine anstößige Darstellung in den Bildern zu erkennen ist." Die Entscheidung steht in der Urteilsdatenbank der BZÄK.

Für Ihr Budget heißt das: weder pauschal erlaubt noch pauschal verboten. Wer solche Fotos zeigen will, braucht eine Prüfung der Bildauswahl und eine dokumentierte Einwilligung der Patienten. Das ist eine eigene Position, und ein Vorlagen-Angebot enthält sie nicht. Wie HWG und DSGVO zusammenspielen, steht im Beitrag HWG und DSGVO auf der Praxis-Website.

Barrierefreiheit: die durchschnittliche Zahnarztpraxis liegt an der Schwelle

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift nur kumulativ: Eine Praxis muss weniger als zehn Personen beschäftigen und zugleich höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreichen (zm 12/2025). Entscheidend ist die Terminbuchung. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg gibt die Rechtsauffassung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit so wieder: Die Pflicht besteht, wenn die Praxis ein Online-Tool zur Terminbuchung eingebunden hat. Wer nur auf einen externen Anbieter verlinkt, bleibt ausgenommen. Bußgelder reichen bis 100.000 Euro bei schwerwiegenden und bis 10.000 Euro bei anderen Verstößen.

Das Statistische Bundesamt weist für Zahnarztpraxen 2024 im Schnitt 10,2 tätige Personen aus, Inhaber eingerechnet, bei Arztpraxen sind es 9,9. Rechnerisch liegt der Durchschnitt damit an der Schwelle von zehn Personen, wobei das Gesetz nur Beschäftigte zählt. Über Ihre eigene Praxis sagt dieser Wert nichts. Ob die Ausnahme bei Ihnen greift, hängt an Ihrer Beschäftigtenzahl, an Umsatz oder Bilanzsumme und an dem, was Ihre Website tatsächlich anbietet. Die BZÄK empfiehlt deshalb, das gemeinsam mit einem IT-Berater prüfen zu lassen. Rechtsberatung ist das hier nicht. Für die Kalkulation zählt: Barrierefreiheit ist eine eigene Position im Angebot. Was dazugehört, zeigen wir im Beitrag barrierefreie Praxis-Website nach BFSG.

Online-Terminbuchung und Recall

64 Prozent der Deutschen haben schon einmal online einen Arzttermin vereinbart, 2024 waren es 50 Prozent (Bitkom, Dezember 2025). 58 Prozent der Befragten buchten dabei über Portale, 25 Prozent über die Website einer Praxis oder per E-Mail. Mehrfachnennungen waren möglich. Bei Menschen ab 65 Jahren buchen 50 Prozent online, vor fünf Jahren waren es 18 Prozent (Bitkom, Februar 2026).

Daraus folgt eine echte Abwägung. Eine eigene Terminbuchung auf der Zahnarzt-Website kostet Geld und löst zusätzlich die Prüfpflicht nach BFSG aus. Ein Link auf einen Anbieter kostet weniger und löst die Pflicht nicht aus, gibt aber den Buchungsverkehr Ihrer Patienten an ein Portal ab. Entscheiden Sie das bewusst, nicht per Häkchen im Baukasten. Dasselbe gilt für Terminerinnerung und Recall. Beides gehört als Position ins Angebot, ebenso die datenschutzrechtliche Prüfung nach DSGVO.

Was muss in einem Angebot stehen, und woran erkennen Sie ein zu billiges?

Vergleichbar werden zwei Angebote erst, wenn in beiden dieselben Positionen auftauchen. Sonst stellen Sie einen Kaufpreis neben eine Anzahlung. Ein Angebot für eine Zahnarzt-Website sollte sieben Positionen einzeln ausweisen. Fehlt eine davon, zahlen Sie sie später mit Geld oder mit Behandlungszeit.

  1. Stunden oder Tage, nicht nur eine Endsumme. Nur so lässt sich gegen 105 Euro je Stunde nachrechnen.
  2. Struktur und Seitenanzahl, inklusive der Leistungsseiten für Implantologie, Prophylaxe und Ihre weiteren Privatleistungen.
  3. Texte. Steht dort „vom Kunden zu liefern", zahlen Sie diese Inhalte mit Behandlungszeit zu 157 Euro die Stunde.
  4. Fotos, Bildrechte und Einwilligungen für Patientenaufnahmen.
  5. Prüfung nach HWG, DSGVO und BFSG als eigene Position.
  6. Terminbuchung: eigene Lösung oder Verlinkung, mit den Folgen für die BFSG-Pflicht.
  7. Laufende Kosten: Hosting zum regulären Preis, Wartungsstunden pro Jahr, SEO-Betreuung und Pflege des Google-Unternehmensprofils.

Fünf Fehler machen den Vergleich zunichte:

  1. Den Aktionspreis fürs Hosting als Betriebskosten rechnen statt den regulären Preis ab dem 13. Monat.
  2. Die eigene Zeit mit null ansetzen. 40 bis 80 Stunden am Baukasten sind kein Nulltarif.
  3. Ein Mietmodell mit Wartung verwechseln. Rate mal Laufzeit ergibt den echten Preis.
  4. Nicht nach Eigentum und Zugängen fragen. Domain, Hosting, Quelldateien.
  5. Das billigste Angebot nehmen, weil die Leistungsbeschreibungen gleich aussehen. Sie beschreiben verschiedene Arbeitsmengen.

Wo eine Agentur keine Stunden ausweist, bleibt ihr Angebot unvergleichbar. Fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben.

Diese Punkte sind kein Urteil über eine Agentur. Sie sind ein Werkzeug für den nächsten Termin, auch beim Relaunch einer bestehenden Seite. Was in unseren Projekten enthalten ist, steht bei unsere Webdesign-Leistungen. Wir bauen seit fast 30 Jahren Websites für regulierte Branchen.

Fazit: Woran Sie Ihr Budget ausrichten

Die Preisspanne bei einer Zahnarzt-Website ist real. Erklären lässt sie sich über die Arbeitsmenge, nicht über das Design. Zu jeder Zahl in diesem Beitrag steht der Rechenweg daneben. Prüfen Sie damit jedes Angebot, das Ihnen eine Agentur für Ihre Praxis-Website vorlegt.

Unterhalb von etwa 2.000 Euro erhalten Sie eine befüllte Vorlage statt individueller Arbeit. Dahinter steckt der AGD-Tagessatz von 690 Euro netto.

Ihre Entscheidung sollte sich nicht am Preis ausrichten, sondern am Mehrumsatz durch Privatversicherte. Der lag 2024 bei 73.859 Euro je Zahnarztpraxis. Davon ist eine Investition von 8.000 Euro ein Zehntel, über vier Jahre gerechnet rund zehn zusätzliche Privatpatienten pro Jahr.

Und rechnen Sie Ihre Eigenzeit mit. 40 bis 80 Stunden am Baukasten entsprechen 6.280 bis 12.560 Euro bei 157 Euro Einkommen je Behandlungsstunde. Das ist der Betrag, den die vermeintlich günstige Lösung wirklich kostet.

Welche Leistungen zu einem solchen Projekt gehören, zeigen unsere Websites für Zahnarztpraxen. Wenn Sie die Zahlen für Ihre Praxis durchgehen wollen, sprechen Sie uns an.

Häufig gestellte Fragen zu den Kosten einer Zahnarzt-Website

Wie viel kostet eine Website für eine Zahnarztpraxis?

Im Baukasten 12 bis 32 Euro im Monat plus Ihre Zeit. Beim Dienstleister 1.800 bis 2.100 Euro für 20 Stunden, 3.600 bis 4.200 Euro für eine solide Praxisseite und 10.800 bis 12.600 Euro für ein großes Projekt.

Wie viel kostet eine Website pro Monat?

Für Hosting samt Domain zahlen Sie nach der Aktion 5 bis 28 Euro monatlich (IONOS, STRATO, abgerufen 04.09.2026). Ein Baukasten-Abo liegt bei 12 bis 32 Euro. Die Wartung ergibt sich aus Jahresstunden mal Stundensatz.

Warum ist die Preisspanne so groß?

Weil hinter dem Wort zwei Aufgaben stecken. Entweder eine Vorlage mit Ihrem Praxisnamen oder ein Projekt mit Konzept, Texten, Fotos, Rechtsprüfung und Technik. Getrennt werden beide durch Arbeitszeit, nicht durch das Design.

Baukasten oder Agentur, was ist am Ende günstiger?

Ein Baukasten kostet weniger Geld und dafür 40 bis 80 Stunden Ihrer Zeit. Bei 157 Euro Einkommen je Behandlungsstunde sind das 6.280 bis 12.560 Euro. Günstiger ist er nur, wenn Ihre Zeit nichts kostet.

Wie viele neue Privatpatienten muss eine Zahnarzt-Website bringen, damit sie sich rechnet?

Grob gerechnet rund zehn im Jahr. Zugrunde liegen 8.000 Euro Investition und eine angenommene Nutzungsdauer von vier Jahren. Damit amortisiert sich die Seite über weniger als einen zusätzlichen Patienten je Monat.

Muss meine Zahnarzt-Website barrierefrei sein, und was kostet das?

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Ausgenommen sind nur Praxen mit weniger als zehn Beschäftigten und zugleich höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Zahnarztpraxen hatten 2024 im Schnitt 10,2 tätige Personen, Inhaber eingerechnet. Lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Darf ich Vorher-Nachher-Bilder auf der Website zeigen?

Das ist eine Einzelfallfrage. § 11 HWG verbietet die vergleichende Darstellung bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen. Das OLG Celle hielt 2013 Bilder von Implantaten und Kronen bei indizierter Behandlung für zulässig.

Was kostet ein Relaunch der bestehenden Praxiswebsite?

Es sind dieselben Treiber wie beim Neubau: Inhalte, Fotos, Rechtsprüfung, Suchmaschinenoptimierung. Vorhandene Texte und Bilder senken den Aufwand. Struktur, Technik und SEO-Grundlagen entstehen beim Relaunch meist neu. Rechnen Sie in Stunden.

Quellen

  1. WIP, Wissenschaftliches Institut der PKV, Jahresbericht 2026 „Mehrumsatz und Leistungsausgaben der Privatversicherten", Daten 2024: wip-pkv.de
  2. Statistisches Bundesamt, PM Nr. 262 vom 23.07.2026, Kostenstruktur der Arzt- und Zahnarztpraxen 2024: destatis.de
  3. Statistisches Bundesamt, PM Nr. 431 vom 04.12.2025, Anteil der Privatabrechnung 2023: destatis.de
  4. KZBV, Jahrbuch 2025, Behandlungszeit und Einkommen je Behandlungsstunde, Datenjahr 2023: kzbv.de
  5. BZÄK, „Nachgezählt", Zahnärztezahlen Stand 31.12.2024: bzaek.de
  6. AGD Allianz Deutscher Designer, Honoraruntergrenzen, 28.03.2024: agd.de
  7. freelancermap, Freelancer-Kompass 2026, Stundensätze IT-Freelancer, 02.07.2026: freelancermap.de
  8. Bitkom, PM vom 22.12.2025, Online-Terminvereinbarung: bitkom.org
  9. Bitkom, PM vom 02.02.2026, Digitalisierung im Gesundheitswesen bei Menschen ab 65: bitkom.org
  10. zm-online, „Must-have Praxiswebsite", zm 13/2026, Serie Praxisübernahme in Teltow: zm-online.de
  11. zm-online, „Meine suchoptimierte Website erreicht die gewünschten Patienten", 15.09.2022: zm-online.de
  12. zm-online, „Die Website ist das neue Praxisschild!", zm 21/2023: zm-online.de
  13. zm-online, „Mehr als nur Farbe und große Schrift", zm 12/2025, BFSG in der Praxis: zm-online.de
  14. Bundesministerium der Justiz, Heilmittelwerbegesetz, § 11: gesetze-im-internet.de
  15. BZÄK, Urteilsdatenbank Berufsrecht, OLG Celle, 30.05.2013, Az. 13 U 160/12: bzaek.de
  16. IONOS, Webhosting-Preise, abgerufen am 04.09.2026: ionos.de
  17. STRATO, Webhosting-Preise, abgerufen am 04.09.2026: strato.de
  18. Squarespace, Preise, abgerufen am 04.09.2026, Listenpreise können sich seitdem geändert haben: squarespace.com
  19. Landesärztekammer Baden-Württemberg, „Barrierefreiheit von Praxiswebsites": aerztekammer-bw.de

Letzte Aktualisierung: September 2026

Sven Huchel
Über den Autor

Sven Huchel

Geschäftsführer & Creative Director

Seit 2005 entwickelt Sven Websites, Brandings und digitale Strategien für Unternehmen im deutschsprachigen Raum. TÜV-zertifiziert für Verkaufspsychologie. Spezialisiert auf verkaufspsychologisch optimierte Websites für Ärzte, Anwälte und Unternehmer.

+49 (0) 2435 4209712 · info@huchel-medienagentur.de

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