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Arztpraxis-Website: Baukasten oder Agentur? Die ehrliche Entscheidung

· 13 Min. Lesezeit

Arztpraxis-Website: Baukasten oder Agentur? Die ehrliche Entscheidung

Es ist halb neun, die letzte Sprechstunde ist vorbei. Auf dem Schreibtisch liegt das Angebot einer Agentur. Im Browser daneben steht ein Homepage-Baukasten mit einer Monatsrate, die in etwa so hoch ist wie ein Mittagessen. Beide versprechen dasselbe Ergebnis. Baukasten oder Agentur für die Arztpraxis-Website: Am Ende soll eine Seite stehen, auf der Patientinnen und Patienten finden, was sie suchen.

Wer für die Arztpraxis-Website vor der Wahl Baukasten oder Agentur steht, vergleicht meistens die falschen Dinge. Funktionslisten gegen Funktionslisten. Monatsrate gegen Einmalbetrag. Die Frage, die zählt, taucht in keinem Vergleich auf: Was nimmt Ihnen das Werkzeug an Arbeit und Zeit tatsächlich ab, und wofür stehen Sie danach immer noch selbst gerade?

Dieser Artikel dreht die Reihenfolge um. Er nennt zuerst konkret, was ein Baukasten heute leistet. Danach die Stelle, an der er aufhört. Und zum Schluss sieben Situationen mit einer klaren Antwort. Jede Zahl steht mit Quelle und Datum daneben. Was zu einer Praxis-Website fachlich dazugehört, zeigen wir auf unserer Seite Webdesign für Arztpraxen.

Das Wichtigste in Kürze

ThemaKey Takeaway
Die kurze AntwortDigitales Praxisschild ohne Selbstzahlerleistungen: Baukasten reicht. Privatleistungen, eigene Terminbuchung oder zehn Beschäftigte: nehmen Sie eine Agentur.
Was der Baukasten kannIONOS bewirbt für sein System Barrierefreiheit nach WCAG 2.2, „100 % DSGVO-konform" und eine Online-Terminbuchung ab dem Plus-Paket.
Wo er aufhörtSquarespace schreibt in die eigene Hilfe: Sie selbst sind dafür verantwortlich, dass Ihre Seite alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Berufsrecht§ 27 der Berufsordnung untersagt anpreisende Werbung, § 11 HWG verbietet bestimmte Darstellungen. Beides prüft keine Software. Das prüft ein Mensch.
Die BFSG-SchwelleAusgenommen sind Kleinstunternehmen unter zehn Beschäftigten. Destatis weist im Schnitt 9,9 tätige Personen je Arztpraxis aus und 10,2 je Zahnarztpraxis.
Der Aufwand40 bis 80 Stunden Eigenzeit, eine gekennzeichnete Annahme, entsprechen in Praxis-Reinertrag gerechnet grob 6.500 bis 13.000 Euro.

Baukasten oder Agentur für die Arztpraxis-Website: die kurze Antwort

Für die Arztpraxis-Website reicht ein Baukasten, wenn die Seite als digitales Praxisschild dient: Adresse, Sprechzeiten, Team, Anfahrt. Eine Agentur brauchen Sie, sobald Selbstzahlerleistungen dargestellt werden, Termine direkt auf der Seite entgegengenommen werden oder Ihre Praxis über der Kleinstunternehmens-Schwelle liegt.

Das ist keine Preisfrage. Ein Baukasten ist nicht das billige Ende einer Skala, an deren teurem Ende eine Agentur steht. Es sind zwei verschiedene Produkte. Sie kaufen im einen Fall ein Werkzeug und bedienen es selbst. Im anderen Fall kaufen Sie Zeit, Prüfung und eine Struktur, die Ihre Leistungen so ordnet, dass Patienten sie verstehen.

Der Unterschied lässt sich in einem Satz zusammenfassen. Der Baukasten liefert Werkzeug. Er liefert kein Ergebnis. Und für das Ergebnis haftet die Praxis, nicht der Anbieter.

Diesen Satz belegen wir gleich im Wortlaut. Vorher gebührt dem Werkzeug allerdings, was ihm zusteht.

Was kann ein Homepage-Baukasten für eine Arztpraxis wirklich?

Wer zuletzt vor fünf Jahren so ein System getestet hat, erinnert sich an starre Vorlagen und Werbebanner am Seitenrand. Der Stand von heute ist ein anderer. Das gehört an den Anfang, sonst taugt der Rest des Artikels nichts.

IONOS bewirbt für seinen Homepage-Baukasten ausdrücklich drei Dinge, die für eine Arztpraxis relevant sind: Barrierefreiheit nach WCAG 2.2, „100 % DSGVO-konform" und eine Online-Terminbuchung, die im Plus-Paket enthalten ist. Die reguläre Monatsrate lag am 8. September 2026 bei 12, 18 und 33 Euro für die drei Pakete Starter, Plus und Pro. Anbieter ändern ihre Tarife regelmäßig. Prüfen Sie den Stand vor einer Entscheidung direkt beim Anbieter nach.

Squarespace zählt für die Barrierefreiheit auf, was eingebaut ist: Farbkontrast-Optionen ohne eigenen Code, ein sichtbarer Fokusrahmen beim Navigieren mit der Tastatur, ein Sprunglink zum Inhalt, eine semantische Seitenstruktur, Felder für Alternativtexte, Untertitel für Videos und Transkripte für Audiodateien. Das ist die Grundausstattung, an der viele bestehende Praxis-Websites heute scheitern. Für ältere Patientinnen und Patienten macht genau das den Unterschied.

Die Terminbuchung ist bei Squarespace allerdings ein eigenes Abonnement. Sie heißt Acuity Scheduling und wird getrennt vom Website-Abo abgerechnet. Die Tarife staffeln sich nach der Zahl der buchbaren Kalender, vom einzelnen Kalender im Einstiegstarif bis zu 36 in der höchsten Stufe. Preise weist die Produktseite nicht aus. Wer also mit einer Monatsrate kalkuliert, sollte diese Position getrennt einplanen.

Auch Jimdo gehört in diese Kategorie. Zahlen nennen wir hier keine, weil wir sie nicht selbst geprüft haben.

Zwischenstand: Ein modernes System liefert Funktionen für Barrierefreiheit, eine Datenschutz-Zusage des Anbieters und auf Wunsch eine Terminbuchung für Ihre Patientinnen und Patienten. Wer behauptet, das gehe alles nicht, ist in einer Minute widerlegt. Die Grenze liegt woanders.

Wer haftet für die Praxis-Website, der Anbieter oder Sie?

Ein Häkchen im Baukasten heißt „Barrierefreiheit aktiviert". Es heißt nicht, dass Ihre Seite barrierefrei ist. Und es heißt vor allem nicht, dass jemand anderes dafür geradesteht.

Squarespace formuliert das in der eigenen Hilfe unmissverständlich: „You're responsible for making sure your site complies with all legal requirements that apply to your business." Auf Deutsch: Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Seite alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, die für Ihr Unternehmen gelten. Eine Zusage, dass die Vorlagen selbst WCAG-konform sind, gibt der Anbieter nicht. Stattdessen verweist er auf ein Konformitätsdokument und empfiehlt für eine tiefere Prüfung Fachleute für Barrierefreiheit oder Compliance.

In derselben Hilfe steht der zweite Teil, und er ist noch deutlicher. Squarespace berät ausdrücklich nicht zu einzelnen Barrierefreiheitsgesetzen oder Standards, die für Ihre Seite oder Ihr Unternehmen gelten. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern eine bewusste Abgrenzung, und sie steht in den Nutzungsbedingungen. Lesen Sie diesen Punkt bei Ihrem eigenen Anbieter nach. Er steht in den Bedingungen, nicht in der Werbung.

Damit ist die Grenze markiert. Funktionen sind lieferbar. Verantwortung ist es nicht.

Ehrlich bleibt der Vergleich nur, wenn man den zweiten Teil dazusagt: Eine Agentur nimmt Ihnen die Haftung ebenfalls nicht ab. Betreiber der Website bleiben Sie. Was eine Agentur übernimmt, ist die Prüfung und deren Dokumentation. Sie liest Ihre Texte gegen das Berufsrecht, sie ordnet Ihre Leistungen so, dass Patienten sich zurechtfinden, sie wählt die eingesetzten Dienste nach Datenschutzgesichtspunkten aus, und sie hält fest, warum welche Entscheidung so getroffen wurde. Genau dieser Unterschied steckt in der folgenden Tabelle.

KriteriumIm BaukastenMit Agentur
Rechtsprüfung nach HWG und Berufsordnungnicht enthalten, kein Anbieter liest Ihre TexteTeil der Arbeit, Texte werden gegen § 11 HWG und § 27 MBO-Ä geprüft
BarrierefreiheitFunktionen vorhanden, IONOS wirbt mit WCAG 2.2, das Ergebnis prüft niemandPrüfung am fertigen Ergebnis, dokumentiert
Terminbuchungals Modul buchbar, bei IONOS ab dem Plus-Paket, bei Squarespace als getrenntes AboAuswahl, Datenschutzprüfung und Einbau als bewusste Entscheidung
DatenschutzWerkzeuge und Vorlagen, die Verantwortung bleibt beim BetreiberPrüfung der eingesetzten Dienste, die Verantwortung bleibt trotzdem bei der Praxis
Eigenzeit40 bis 80 Stunden, Annahme, Rechnung weiter untenAbstimmungszeit statt Bauzeit
WeiterentwicklungSie selbst, nach jedem Anbieter-Updatevereinbarte Betreuung

Die fünf Punkte, die kein Baukasten für Sie entscheidet

Diese fünf Punkte haben eines gemeinsam. Sie sind Textentscheidungen und Strukturentscheidungen, keine Funktionen. Software kann sie nicht treffen, weil es dabei nichts zu schalten gibt.

§ 11 HWG: was auf einer Praxis-Website nicht stehen darf

Das Heilmittelwerbegesetz zählt in § 11 Absatz 1 auf, was außerhalb der Fachkreise unzulässig ist. Für Praxis-Websites sind vor allem vier Nummern einschlägig. Nummer 2 nennt Angaben und Darstellungen, die sich auf Empfehlungen von Wissenschaftlern oder von im Gesundheitswesen tätigen Personen beziehen. Nummer 3 die Wiedergabe von Krankengeschichten, wenn sie in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt. Nummer 5 bildliche Darstellungen, die Veränderungen des menschlichen Körpers auf Grund von Krankheiten oder Schädigungen in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise verwenden. Nummer 11 Äußerungen Dritter, insbesondere Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, wenn diese missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind.

Lesen Sie diese Liste einmal gegen den Entwurf Ihrer Leistungen. Ein Patientenbericht, der Ihre Behandlung lobt, wirkt auf der Startseite sympathisch. Ob er unter Nummer 11 fällt, entscheidet sich an Formulierung und Aufmachung. Genau diese Prüfung nimmt Ihnen kein Baukasten ab. Er stellt Ihnen ein Textfeld hin, und was darin steht, verantworten Sie.

§ 27 der Berufsordnung: sachliche Information statt Anpreisung

Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer erlaubt in § 27 Absatz 2 sachliche berufsbezogene Informationen. Absatz 3 untersagt berufswidrige Werbung, „insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung". Und dann folgt der Satz, der in dieser Frage entscheidend ist: Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere „weder veranlassen noch dulden".

Das trifft den Fall, in dem eine Agentur oder ein Baukasten-Vorlagentext für Sie formuliert. Der Text steht auf Ihrer Seite, also steht er auf Ihre Rechnung. Absatz 4 regelt außerdem, was angekündigt werden darf: nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen, Qualifikationen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, als solche gekennzeichnete Tätigkeitsschwerpunkte und organisatorische Hinweise. Absatz 5 setzt die Bedingung, dass Sie die genannte Tätigkeit „nicht nur gelegentlich" ausüben. Wer einen Schwerpunkt auf die Startseite schreibt, den er zweimal im Quartal ausübt, hat ein Problem mit der Berufsordnung, nicht mit seiner Software.

BFSG: die Schwelle liegt im einstelligen Personenbereich

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz definiert in § 2 Nummer 17 das Kleinstunternehmen als „ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft". Nach § 3 Absatz 3 BFSG gelten die Anforderungen an Dienstleistungen für solche Kleinstunternehmen nicht.

Jetzt die Zahl daneben. Für 2024 zählt das Statistische Bundesamt im Schnitt 9,9 tätige Personen je Arztpraxis und 10,2 je Zahnarztpraxis. Der Durchschnitt liegt damit unmittelbar an der Zehn-Personen-Marke. Deckungsgleich sind die beiden Größen allerdings nicht: Die Statistik zählt tätige Personen, das Gesetz zählt Beschäftigte. Und ein Durchschnitt beschreibt nie Ihre Praxis. Wo Ihr eigener Fall liegt, hängt an drei Größen: wie viele Menschen Sie beschäftigen, wie hoch Umsatz oder Bilanzsumme liegen, und welche Funktionen Ihre Website Patienten anbietet.

Der Virchow-Bund legt das für Praxen so aus: Das BFSG greift, wenn die Website einen Online-Terminkalender, eine Videosprechstunde, ein Kontaktformular oder einen Shop anbietet und die Praxis zugleich mehr als neun Mitarbeitende beschäftigt oder über zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme liegt. Das Kontaktformular steht in dieser Aufzählung gleichberechtigt neben dem Terminkalender. Das ist die Einschätzung eines Ärzteverbandes, nicht der Gesetzestext. Nicht verwechseln sollten Sie das BFSG mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung. Die KBV weist darauf hin, dass die BITV für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte keine Pflicht ist, empfiehlt ihre Kriterien aber als Orientierung: hohe Farbkontraste, lesbare Schriften, klare Struktur, Bildbeschreibungen.

Rechtsberatung ist das hier nicht. Für die Entscheidung heißt es: Wer nahe an der Schwelle liegt, entscheidet nicht nach Gefühl. Was zu einer barrierefreien Umsetzung gehört, steht im Beitrag barrierefreie Praxis-Website nach BFSG.

Kassenleistung und Privatleistung sauber trennen

Dieser Punkt fehlt in allen Ratgebern, die wir für diesen Artikel geprüft haben, und für Fachärzte ist er der wichtigste. Eine Praxis-Website muss zwei Dinge gleichzeitig können. Sie muss Selbstzahlerleistungen so darstellen, dass die Darstellung nicht anpreisend wirkt. Und sie muss für den Patienten erkennbar machen, was Kassenleistung ist und was nicht.

Das ist eine Frage der Seitenstruktur. Wo steht die Selbstzahlerleistung, auf welcher Ebene, mit welcher Überschrift, mit welchem Hinweis auf die Abrechnung? Wird eine Kassenleistung durch die Nachbarschaft zu einer Privatleistung unbeabsichtigt abgewertet? Eine Vorlage beantwortet das nicht. Sie stellt Kacheln nebeneinander, alle gleich groß, alle gleich beworben. Der Patient sieht dann eine Kassenleistung und eine Selbstzahlerleistung in derselben Aufmachung. Genau daran scheitern Praxis-Websites, die technisch tadellos sind.

Bildrechte: Team, Patienten, Stockfotos

Für jede erkennbare Person auf Ihrer Website brauchen Sie eine Einwilligung. Das gilt für das Teamfoto ebenso wie für die Mitarbeiterin am Empfang, die zufällig mit im Bild steht. Scheidet jemand aus, muss das Bild herunter. Bei Stockfotos entscheidet die Lizenz, ob eine gewerbliche Nutzung erlaubt ist und ob eine Urhebernennung nötig wird. Und bei jeder Aufnahme, die eine Veränderung des Körpers zeigt, gilt zusätzlich die Grenze aus § 11 HWG.

Das System lädt das Bild hoch. Die Prüfung, ob es hochgeladen werden durfte, macht es nicht.

Sie wollen wissen, wo Ihre bestehende Praxis-Website heute steht, bevor Sie sich entscheiden? Website-Analyse für Ihre Praxis anfragen →

Was kostet die selbst gebaute Praxis-Website an Arbeitszeit?

In den Vergleichen, die online zu finden sind, stehen meist zwei Zahlen: die Monatsrate des Baukastens und der Betrag der Agentur. Die dritte Zahl fehlt fast immer. Es ist Ihre eigene Zeit, und sie taucht in keinem Angebot auf.

Rechnen wir mit 40 bis 80 Stunden für den Aufbau einer Praxis-Website in Eigenregie. Diese Spanne wird in Ratgebern für Praxisinhaber üblicherweise angesetzt. Sie ist eine Annahme, keine erhobene Zahl, und sie hängt stark davon ab, wie viele Leistungsseiten entstehen und wie oft Texte umgeschrieben werden.

Was diese Stunden wert sind, lässt sich aus zwei amtlichen Größen ableiten. Für 2024 beziffert das Statistische Bundesamt den durchschnittlichen Reinertrag einer Arztpraxis auf 338.000 Euro. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung nennt für ärztliche Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber eine durchschnittliche Arbeitszeit von 45 Wochenstunden, Datenjahr 2020. Nimmt man 46 Arbeitswochen an, ergeben sich 2.070 Arbeitsstunden im Jahr. Der Reinertrag je Arbeitsstunde liegt damit bei rund 163 Euro.

Was eine Stunde Eigenzeit in der Praxis wert ist Zwei Rechenschritte, beide Eingangszahlen amtlich, beide Annahmen gekennzeichnet. 338.000 € Reinertrag je Arztpraxis 2024 ÷ 2.070 Std. 45 Std. mal 46 Wochen = 163 € je Arbeitsstunde 40 bis 80 Std. Eigenzeit im Baukasten, Annahme × 163 € = 6.500 bis 13.000 € Größenordnung, kein Preis Quellen: Destatis PM 262/2026, Daten 2024. Zi-Praxis-Panel, Datenjahr 2020. Stundenzahl und 46 Arbeitswochen sind Annahmen, keine erhobenen Werte. AI

Grob gerechnet liegt der Aufwand für eine selbst gebaute Praxis-Website damit in der Größenordnung von 6.500 bis 13.000 Euro an Praxis-Reinertrag. Drei Einschränkungen gehören zwingend dazu. Erstens ist der Reinertrag ein Durchschnitt über alle Praxen und sagt über Ihre eigene nichts aus. Zweitens erwirtschaftet ihn nicht die Inhaberzeit allein, denn im Schnitt sind je Arztpraxis 9,9 Personen tätig. Drittens stammt die Arbeitszeit aus dem Datenjahr 2020, und die 46 Arbeitswochen sind unsere Annahme. Es ist eine Größenordnung, keine Rechnung auf den Cent.

Zur Einordnung des anderen Wegs zwei veröffentlichte Marktsätze. Für Designleistungen in öffentlichen Aufträgen nennt die AGD eine Honoraruntergrenze von 690 Euro je Tag und einen Mindeststundensatz von 105 Euro netto. Der Freelancer-Kompass 2026 weist für die Software- und Webentwicklung einen Median von 90 Euro je Stunde aus. Wie sich daraus die Preisstufen für eine Praxis-Website ergeben, rechnen wir im Beitrag was eine Praxis-Website kostet vor. Hier bleibt es bei der Einordnung.

Wann reicht der Baukasten, und wann brauchen Sie eine Agentur?

Bis hierhin ging es um Werkzeuge und darum, was eine Agentur zusätzlich leistet. Jetzt geht es um Ihre Arztpraxis. Sieben Situationen, und für jede eine Antwort.

Ihre SituationBaukasten reichtAgentur nötigWarum
Digitales Praxisschild: Adresse, Sprechzeiten, Team, Anfahrt, keine SelbstzahlerleistungenNichts davon berührt § 11 HWG oder § 27 der Berufsordnung
Sie stellen Privat- und Selbstzahlerleistungen darAbgrenzung zur Kassenleistung und die Anpreisungsgrenze aus § 27 Abs. 3 MBO-Ä
Terminbuchung läuft direkt auf der Website statt über einen Link zum PortalLöst nach Auslegung des Virchow-Bundes die BFSG-Prüfung aus
Ihre Praxis hat zehn oder mehr BeschäftigteDie Kleinstunternehmens-Ausnahme nach § 2 Nr. 17 BFSG greift dann nicht
Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ oder mehrere StandorteStruktur, Zuständigkeiten und Pflichtangaben je Standort
Sie haben 40 bis 80 Stunden Zeit und arbeiten gern selbst daranDer Aufwand ist real, aber es ist Ihre Entscheidung
Die Website soll über Jahre wachsen, Leistungsseite für LeistungsseiteWeiterentwicklung ist Betreuung, nicht Bedienung

Zur Terminbuchung lohnt ein Blick auf die Nachfrage. Nach einer Bitkom-Befragung vom Dezember 2025 haben 64 Prozent der Menschen in Deutschland schon mindestens einmal online einen Arzttermin vereinbart. 2024 waren es 50 Prozent, 2023 erst 36 Prozent. 58 Prozent der Befragten haben dafür spezialisierte Terminplattformen genutzt, 25 Prozent die Website einer Praxis, ein Online-Formular oder E-Mail. Mehrfachnennungen waren möglich. Daraus folgt eine Abwägung, keine Vorschrift: Eine eigene Terminbuchung hält den Patienten auf Ihrer Seite, löst aber zusätzliche Prüfpflichten aus. Ein Link auf ein Portal ist einfacher, gibt den Buchungsverkehr Ihrer Patienten aber an einen Dritten ab.

Ein Punkt, den fast niemand vorher klärt: der Ausstieg. Fragen Sie vor dem Start, auf wen die Domain läuft und wie Sie Texte und Bilder wieder herausbekommen. Das ist eine Vertragsfrage, kein Produktmangel, und sie ist in zehn Minuten beantwortet. Wer die Frage erst nach drei Jahren stellt, verhandelt aus der schwächeren Position.

Und wenn die Website mitwachsen soll, geht es nicht mehr um Bedienung, sondern um Betreuung. Jede neue Seite für Ihre Leistungen ist wieder eine Text- und Strukturentscheidung mit denselben rechtlichen Fragen wie beim ersten Mal. Und jede kostet erneut Zeit. Wie wir das aufsetzen, steht bei unseren Webdesign-Leistungen.

Fazit: die Frage hinter der Frage

Die Frage lautet nie wirklich Baukasten oder Agentur. Sie lautet: Wie viel von der Verantwortung tragen Sie selbst, und wie viel Zeit ist Ihnen das wert.

Ein Baukasten kann heute mehr, als Agenturen gern zugeben. Funktionen für Barrierefreiheit nach WCAG, eine Datenschutz-Zusage des Anbieters, eine Terminbuchung als Modul. Wer eine Praxis-Website als digitales Praxisschild braucht und keine Selbstzahlerleistungen bewirbt, fährt damit gut und sollte kein schlechtes Gewissen haben. Patienten finden Sprechzeiten und Anfahrt dort genauso zuverlässig.

Was dabei nicht mitgeliefert wird, ist die Prüfung. Kein Anbieter liest Ihre Leistungen gegen § 11 HWG. Keiner entscheidet, wie Kassenleistung und Privatleistung getrennt dargestellt werden. Keiner sagt Ihnen, ob Ihre Praxis unter die Kleinstunternehmens-Ausnahme fällt. Diese Arbeit bleibt liegen oder sie wird gemacht. Ein Drittes gibt es nicht.

Rechnen Sie deshalb Ihre eigenen Stunden immer mit. 40 bis 80 Stunden am Baukasten sind kein Nulltarif, sondern grob 6.500 bis 13.000 Euro Praxis-Reinertrag. Wenn Sie diese Zeit haben und gern selbst arbeiten, ist der Baukasten eine gute Entscheidung. Wenn nicht, kaufen Sie keine Software, sondern Arbeitszeit. Wie eine Website, die zur Praxis passt dann aufgebaut ist, zeigen wir dort im Detail.

Sie wollen die sieben Situationen an Ihrer eigenen Praxis durchgehen? Kostenloses Erstgespräch vereinbaren →

Häufige Fragen zu Baukasten und Agentur für die Arztpraxis-Website

Ist ein Homepage-Baukasten für eine Arztpraxis erlaubt?

Ja. Es gibt keine Vorschrift, die ein bestimmtes Werkzeug vorschreibt. Entscheidend ist das Ergebnis: Impressum, Datenschutzerklärung, Berufsrecht und je nach Praxisgröße die Barrierefreiheit müssen stimmen. Dafür haften Sie, unabhängig vom Werkzeug.

Kann ich meine Praxis-Website selbst erstellen?

Technisch ja. Moderne Baukästen liefern Vorlagen, deutsche Server und Funktionen für Barrierefreiheit. Rechnen Sie mit 40 bis 80 Stunden eigener Arbeitszeit und damit, dass die Prüfung von Texten und Bildern vollständig bei Ihnen liegt.

Ist eine Baukasten-Website automatisch barrierefrei?

Nein. IONOS bewirbt Barrierefreiheit nach WCAG 2.2, und Squarespace liefert Funktionen wie Kontrastoptionen und Sprunglinks. Ob die fertige Seite die Anforderungen erfüllt, prüft der Anbieter nicht. Squarespace weist die Verantwortung dafür ausdrücklich dem Betreiber zu.

Gilt das BFSG für meine Praxis?

Das hängt von Beschäftigtenzahl, Umsatz und Ihrem Angebot ab. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen unter zehn Beschäftigten mit höchstens zwei Millionen Umsatz oder Bilanzsumme. Der Virchow-Bund sieht die Pflicht schon bei Online-Terminkalender, Videosprechstunde oder Kontaktformular. Lassen Sie den Einzelfall prüfen.

Kann ich mit einem Baukasten Termine online annehmen?

Ja. Bei IONOS ist die Online-Terminbuchung ab dem Plus-Paket enthalten. Bei Squarespace läuft sie über ein getrenntes Abonnement, gestaffelt nach Zahl der Kalender. Eine eigene Terminbuchung kann zusätzlich die Prüfpflicht nach BFSG auslösen.

Wie lange dauert es, eine Praxis-Website selbst zu bauen?

Rechnen Sie mit 40 bis 80 Stunden. Diese Spanne ist eine Annahme, keine Messung. Die meiste Zeit kosten Texte und Fotos, nicht die Technik. Der Aufwand steigt mit jeder zusätzlichen Seite für Ihre Leistungen.

Kann ich später vom Baukasten zu einer eigenen Website wechseln?

In der Regel ja, aber klären Sie zwei Dinge vorher. Auf wen läuft die Domain, und wie bekommen Sie Texte und Bilder wieder heraus? Beides steht im Vertrag. Fragen Sie danach, bevor Sie starten, nicht erst beim Umzug.

Quellen

  1. Bundesamt für Justiz, § 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Begriffsbestimmungen: gesetze-im-internet.de
  2. Bundesamt für Justiz, § 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Anforderungen an Dienstleistungen: gesetze-im-internet.de
  3. Bundesamt für Justiz, § 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Anwendungsbereich: gesetze-im-internet.de
  4. Bundesamt für Justiz, § 11 Heilmittelwerbegesetz: gesetze-im-internet.de
  5. Bundesärztekammer, (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, Fassung des Beschlusses des 130. Deutschen Ärztetages, Mai 2026: bundesaerztekammer.de
  6. NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Praxis-Homepage: virchowbund.de
  7. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Barrierefreiheit, Stand 15.07.2024: kbv.de
  8. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 262 vom 23.07.2026, Kostenstruktur der Arzt- und Zahnarztpraxen 2024: destatis.de
  9. Zi, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, Grafik des Monats Oktober 2022, Zi-Praxis-Panel, Datenjahr 2020: zi.de
  10. Bitkom, Pressemitteilung vom 22.12.2025, Online-Terminvereinbarung beim Arzt: bitkom.org
  11. AGD Allianz Deutscher Designer, Honoraruntergrenzen bei öffentlichen Aufträgen, Beitrag vom 28.03.2024: agd.de
  12. freelancermap, Freelancer-Kompass 2026, Stundensätze IT-Freelancer, Artikel vom 02.07.2026: freelancermap.de
  13. IONOS, Homepage-Baukasten, Leistungs- und Preisangaben, abgerufen am 08.09.2026, Angaben können sich seitdem geändert haben: ionos.de
  14. Squarespace Help Center, Make your site accessible with built-in features, abgerufen am 08.09.2026: support.squarespace.com
  15. Squarespace Help Center, Acuity Scheduling pricing, billing and invoices, abgerufen am 08.09.2026: support.squarespace.com
  16. Squarespace, Scheduling, Tarifübersicht, abgerufen am 08.09.2026: squarespace.com

Letzte Aktualisierung: September 2026

Sven Huchel
Über den Autor

Sven Huchel

Geschäftsführer & Creative Director

Seit 2005 entwickelt Sven Websites, Brandings und digitale Strategien für Unternehmen im deutschsprachigen Raum. TÜV-zertifiziert für Verkaufspsychologie. Spezialisiert auf verkaufspsychologisch optimierte Websites für Ärzte, Anwälte und Unternehmer.

+49 (0) 2435 4209712 · info@huchel-medienagentur.de

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