Was kostet eine Kanzlei-Website? Die belegten Marktpreise für 2026
Was kostet eine Kanzlei-Website? Die belegten Marktpreise für 2026
Zwei Kanzleien holen Angebote für dieselbe Aufgabe ein. Die eine ist Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht. Die andere bietet alles an. Die Angebote reichen vom niedrigen vierstelligen Bereich bis zum Mehrfachen. Die Leistungsbeschreibungen klingen fast identisch.
Hinter dem Wort Website stecken zwei sehr verschiedene Aufträge. Der eine ist eine fertige Vorlage mit Ihrem Kanzleinamen darauf. Der andere ist ein Projekt aus Konzept, Seitenstruktur, Texten je Rechtsgebiet, berufsrechtlicher Abstimmung und Technik. Was die Angebote trennt, ist nicht das Design. Es ist die Menge an Arbeit.
Dieser Artikel rechnet die Kosten einer Kanzlei-Website aus veröffentlichten Stundensätzen nach. Er trennt Einmalkosten von laufenden Kosten. Er zeigt, was das Berufsrecht am Aufwand ändert. Am Ende steht die Zahl, die jede Kanzlei selbst nachrechnen kann: der Überschuss je Mandat. Den fachlichen Rahmen dazu finden Sie auf unserer Seite Webdesign für Anwälte. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
| Thema | Key Takeaway |
|---|---|
| Die Spanne | Von rund 1.800 Euro für eine angepasste Vorlage bis 12.600 Euro für ein Projekt mit eigenen Rechtsgebiets-Seiten. Jede Zahl unten mit Rechenweg. |
| Die Untergrenze | Der Berufsverband AGD nennt als Untergrenze für öffentliche Aufträge 105 Euro netto je Stunde und 690 Euro je Tag. 1.500 Euro bezahlen damit gut zwei Arbeitstage. |
| Die laufenden Kosten | Hosting 5 bis 28 Euro im Monat (IONOS, STRATO, Stand 4. September 2026). Der größere Posten ist die Pflege: 4 bis 24 Stunden im Jahr. |
| Der Maßstab | Ein Fachanwalt setzte 2024 im Schnitt 237.000 Euro um, ein Anwalt ohne Spezialisierung 109.000 Euro. Sichtbar wird das nur über eigene Seiten. |
| Die Amortisation | 8.000 Euro entsprechen 4,7 Mandaten am Durchschnitt (1.707 Euro Überschuss je Mandat) und 14,2 Mandaten am Median (563 Euro). |
Was kostet es, eine Website professionell erstellen zu lassen?
Eine Kanzlei-Website kostet je nach Umfang rund 1.800 bis 12.600 Euro netto. Der Betrag ergibt sich aus Arbeitsstunden mal Stundensatz, nicht aus einer Preisliste. Der Berufsverband AGD nennt als Untergrenze für öffentliche Aufträge 105 Euro netto je Stunde und 690 Euro je Tag. Der Freelancer-Kompass 2026 weist für Software- und Webentwicklung einen Median von 90 Euro aus. Alle Beträge unten sind daraus gerechnet.
Damit lässt sich jedes Angebot prüfen. Sie brauchen dafür keine Marktkenntnis. Sie brauchen zwei Zahlen und eine Division. Das Ergebnis ist Ihr Budget-Rahmen, keine Preisliste.
| Umsetzungsweg | Was Sie zahlen | Rechenweg | Quelle |
|---|---|---|---|
| Baukasten in Eigenregie | 12 bis 32 Euro im Monat bei jährlicher Zahlung, rund 144 bis 384 Euro im Jahr | Listenpreise der Tarifstufen | Squarespace, Preisseite abgerufen am 04.09.2026 |
| Vorlage angepasst, 20 Stunden | 1.800 bis 2.100 Euro | 20 Stunden mal 90 bis 105 Euro | freelancermap und AGD, Stundenzahl als Annahme |
| Individuelles Projekt, 40 Stunden | 3.600 bis 4.200 Euro | 40 Stunden mal 90 bis 105 Euro | freelancermap und AGD, Stundenzahl als Annahme |
| Projekt mit Rechtsgebiets-Seiten, 120 Stunden | 10.800 bis 12.600 Euro | 120 Stunden mal 90 bis 105 Euro | freelancermap und AGD, Stundenzahl als Annahme |
| Miet- oder Abomodell | monatliche Rate | Rate mal Laufzeit ergibt den echten Preis | Prinzip, keine Marktzahl |
Die Baukastenpreise sind Listenpreise vom 4. September 2026. Solche Tarife ändern sich mehrmals im Jahr. Sehen Sie deshalb vor jeder Entscheidung selbst auf der Preisseite des Anbieters nach.
Die Stundenzahlen sind eine Annahme, die Stundensätze sind belegt. Rechnen Sie ruhig mit Ihren eigenen Erfahrungswerten. Die Formel bleibt gleich, nur das Ergebnis verschiebt sich. Auch die Frage, ob ein Freelancer oder eine Agentur die Stunden leistet, ändert an der Formel nichts. Bei einer Agentur arbeiten mehr Rollen am Projekt, beim Freelancer ist der Weg kürzer.
Machen Sie die Gegenprobe. Nehmen Sie ein Angebot über 1.500 Euro für eine komplette Kanzlei-Website. Geteilt durch den AGD-Tagessatz von 690 Euro sind das 2,2 Arbeitstage. Selbst an dieser Untergrenze gemessen bleiben also nur gut zwei Tage. In zwei Arbeitstagen entsteht keine Kanzlei-Website. In zwei Arbeitstagen entsteht eine Vorlage mit Ihrem Kanzleinamen.
Ein Wort zum Mietmodell. Die monatliche Rate sieht aus wie eine Folgekostenposition, ist aber der Kaufpreis in Scheiben. Klären Sie deshalb die Laufzeit, rechnen Sie die Gesamtsumme aus, und klären Sie das Eigentum für die Zeit danach.
Wie viele Mandate muss eine Kanzlei-Website bringen, damit sie sich rechnet?
Selbstständige Rechtsanwälte erzielten 2024 im Durchschnitt 1.707 Euro persönlichen Überschuss je Mandat. Der Median lag bei 563 Euro. Eine Kanzlei-Website für 8.000 Euro entspricht damit 4,7 Mandaten im Durchschnitt und 14,2 Mandaten am Median. Die Zahlen stammen aus dem STAR-Bericht 2025 der Bundesrechtsanwaltskammer. Es sind Größenordnungen, keine Zusagen.
Vorher die Einordnung, die ohne jede Annahme auskommt. Der persönliche Honorarumsatz eines selbstständigen Rechtsanwalts lag 2024 bei 200.000 Euro im Jahr. Der persönliche Überschuss lag bei 106.000 Euro. Eine Investition von 8.000 Euro sind davon 4,0 Prozent des Umsatzes und 7,5 Prozent des Gewinns. Diese Rechnung stellt zwei Zahlen nebeneinander, mehr nicht. Zwei Drittel dieser Berufsträger arbeiten in einer Einzelkanzlei, ein Drittel als Partner in einer Sozietät.
| Rechenschritt | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Persönlicher Honorarumsatz, selbstständige Rechtsanwälte 2024 | 200.000 Euro im Jahr | STAR 2025 |
| Persönlicher Überschuss 2024 | 106.000 Euro im Jahr | STAR 2025 |
| Beispielhafte Website-Investition | 8.000 Euro netto | Rechnung oben |
| 8.000 Euro geteilt durch 200.000 Euro | = 4,0 Prozent | |
| 8.000 Euro geteilt durch 106.000 Euro | = 7,5 Prozent |
Jetzt die Amortisation. Ab hier arbeiten wir mit einer Annahme, und wir kennzeichnen sie. Die Nutzungsdauer von vier Jahren ist gesetzt, nicht gemessen.
| Maßstab | Überschuss je Mandat | Mandate bis zur Amortisation | Auf 4 Jahre Nutzungsdauer |
|---|---|---|---|
| Durchschnitt aller Selbstständigen | 1.707 Euro | 4,7 Mandate | rund 1,2 Mandate im Jahr |
| Median aller Selbstständigen | 563 Euro | 14,2 Mandate | rund 3,6 Mandate im Jahr |
| Einzelkanzlei, Durchschnitt | rund 1.600 Euro | 5,0 Mandate | rund 1,3 Mandate im Jahr |
| Sozietät, Durchschnitt | rund 2.100 Euro | 3,8 Mandate | rund 1,0 Mandate im Jahr |
Der große Abstand zwischen Durchschnitt und Median ist kein Rechenfehler. Er zeigt, wie weit die Ergebnisse im Berufsstand auseinanderliegen. Ein Teil der Kanzleien liegt weit über dem Mittelwert, ein größerer Teil darunter. Deshalb stehen hier beide Werte. Rechnen Sie mit dem, der zu Ihrer Kanzlei passt.
Ordnen Sie das Ergebnis ein. Ein selbstständiger Rechtsanwalt bearbeitete 2024 im Schnitt 159 Mandate. Ein zusätzliches Mandat sind davon 0,6 Prozent. Grob gerechnet trägt gut ein zusätzliches Mandat im Jahr die Investition, wenn Sie am Durchschnitt rechnen. Am Median sind es knapp vier.
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Was eine Kanzlei-Website teurer macht als eine normale Firmenseite
Fünf Positionen erklären, warum eine Kanzlei-Website mehr kostet als eine normale Firmenseite. Eigene Seiten je Rechtsgebiet. Die berufsrechtliche Prüfung der Texte nach § 43b BRAO und § 6 BORA. Ein Mandantenportal, das mit dem beA nichts zu tun hat. Verständliche Sprache für Verbrauchermandate. Und die Barrierefreiheit. Jede dieser Positionen ist Arbeitszeit. Jede gehört in ein seriöses Angebot.
Eine eigene Seite je Rechtsgebiet
Fachanwälte setzten 2024 im Schnitt 237.000 Euro um. Spezialisierte Anwälte ohne Titel kamen auf 177.000 Euro, Anwälte ohne Spezialisierung auf 109.000 Euro. Beim Überschuss stehen 124.000 Euro gegen 59.000 Euro. Die Differenz beträgt 65.000 Euro im Jahr. Eine Kanzlei-Website für 8.000 Euro entspricht 12,3 Prozent dieser einen Jahresdifferenz. Fachanwälte bearbeiten außerdem mehr Mandate: 185 gegenüber 130 bei Anwälten ohne Spezialisierung.
Der Wettbewerb je Rechtsgebiet ist messbar. Nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer waren zum 1. Januar 2026 167.547 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Es gab 58.177 Fachanwaltstitel, davon 11.253 im Arbeitsrecht und 8.314 im Familienrecht. In solchen Gebieten reicht eine Aufzählung auf der Startseite nicht. Die Erhebung des Instituts für Freie Berufe deutet darauf hin, dass Umsatz und Überschuss je Mandat zwischen den Rechtsgebieten auseinandergehen. Das Institut weist diese Auswertung selbst als statistisch nicht signifikant aus.
Nach § 43c BRAO erhält eine Anwältin oder ein Anwalt die Befugnis für höchstens drei Rechtsgebiete. Wer einen Fachanwaltstitel führt, hat also höchstens drei Themen, die eine eigene Seite verdienen. Diese Seiten sind der Kern des Auftritts.
Brauchen Sie das? Ja, sobald Sie mehr als ein Rechtsgebiet anbieten. Jede Seite ist Konzept, Inhalt und Struktur. Das ist Aufwand, und Aufwand kostet. Der Fachanwaltstitel gehört auf eine eigene Seite, nicht in eine Fußzeile.
Berufsrechtliche Prüfung der Texte
§ 43b BRAO erlaubt Werbung nur, soweit sie in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf ein Mandat im Einzelfall zielt. § 6 BORA in der Fassung seit dem 1. Dezember 2025 verbietet unsachliche, unlautere und irreführende Werbung. Innerhalb dieser Grenzen erlaubt die Norm auch die Werbung um ein einzelnes Mandat. Werbung mit Mandaten oder Mandanten setzt eine ausdrückliche Einwilligung voraus. Referenzen und Fallbeispiele brauchen also die dokumentierte Zustimmung der Mandanten.
Das ist Abstimmungsarbeit zwischen Kanzlei und Dienstleister. In seriösen Angeboten steht sie als eigene Position. Fehlt sie im Angebot, entfällt sie nicht. Sie landet dann bei Ihnen. Was dabei zusammen mit dem Datenschutz zu prüfen ist, steht im Beitrag BRAO und DSGVO auf der Kanzlei-Website.
Brauchen Sie das? Ja, immer. Diese Position ist die einzige ohne Wahlmöglichkeit.
Ein Mandantenportal ist nicht das beA
Nach § 31a BRAO richtet die Bundesrechtsanwaltskammer für jede eingetragene natürliche Person ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein. Das beA ist Pflicht-Infrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr. Es ist kein Mandantenportal. Wer Mandanten Dokumente sicher hochladen lassen will, braucht dafür eine eigene Lösung. Das ist ein eigener Kostenblock, und er gehört getrennt ausgewiesen.
Brauchen Sie das? Nur, wenn Mandanten regelmäßig Unterlagen austauschen sollen.
Verständliche Sprache statt Fachsprache
Ein großer Teil der Mandanten deutscher Kanzleien sind Verbraucher, keine Juristen. Juristische Fachsprache auf der Startseite arbeitet gegen diese Zielgruppe. Verständliche Inhalte zu schreiben ist Arbeit, keine Formatierung. Deshalb stehen Inhalte in jedem ehrlichen Angebot als eigene Zeile.
Brauchen Sie das? Ja, sobald Sie Verbrauchermandate wollen.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist der am häufigsten übersehene Kostenpunkt. Sie betrifft Kontraste, Bedienung per Tastatur, Beschriftungen und Struktur. Wer sie erst nach dem Livegang einbaut, bezahlt dieselbe Arbeit zweimal.
Brauchen Sie das? Prüfen Sie früh, ob Ihre Seite barrierefrei sein muss. Die Prüfung kostet wenig, der Nachbau viel.
Wie hoch sind die jährlichen Kosten für eine Homepage?
Hosting kostet nach den Listenpreisen von IONOS und STRATO 5 bis 28 Euro im Monat, Stand 4. September 2026. Das ist der kleine Posten. Der große ist die Pflege. Rechnen Sie 4 bis 24 Stunden im Jahr. Bei 90 Euro Stundensatz sind das 360 bis 2.160 Euro im Jahr.
| Posten | Kosten | Fällig | Quelle |
|---|---|---|---|
| Hosting IONOS, reguläre Tarife | 6 bis 28 Euro im Monat, dazu 10 Euro Einrichtung | laufend | IONOS, abgerufen 04.09.2026 |
| Hosting STRATO, 12 Monate Laufzeit | 5 bis 22 Euro im Monat | laufend | STRATO, abgerufen 04.09.2026 |
| Pflege und Wartung | 360 bis 2.160 Euro im Jahr | laufend | 4 bis 24 Stunden mal 90 Euro, Stundenzahl als Annahme |
| Baukasten-Abo statt Hosting | 144 bis 384 Euro im Jahr | laufend | Squarespace, abgerufen 04.09.2026 |
| Miet- oder Abomodell | monatliche Rate | laufend | Rate mal Laufzeit ergibt den echten Preis |
Alle Anbieter-Listenpreise sind Momentaufnahmen vom 4. September 2026 und können sich ändern. Beide Hostingpreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Prüfen Sie den Stand vor dem Abschluss beim Anbieter selbst.
Der Unterschied zwischen 5 Euro im Monat und 2.160 Euro im Jahr zeigt, wo die laufenden Kosten wirklich entstehen. Sie entstehen in der Arbeitszeit. Wer im Angebot nur Hosting stehen sieht, hat die Pflege nicht eingekauft. Wie viel Pflege anfällt, hängt an der Technik. Auf einem System mit vielen Erweiterungen fällt dauerhaft mehr an.
Die Monatsrate für die Website selbst gehört nicht in diese Tabelle. Sie bezahlt keine Wartung, sondern die Website. Was das bedeutet, merken Sie am Ende der Laufzeit. Nach einem Kauf steht die Seite in Ihrem Eigentum, nach einem Mietvertrag nicht.
Was der Baukasten wirklich kostet, in Anwaltsstunden gerechnet
Eine selbst gebaute Website kostet 40 bis 80 Stunden Eigenarbeit. Selbstständige Rechtsanwälte erzielten 2024 im Schnitt 54 Euro persönlichen Überschuss je Arbeitsstunde. Die Stunden entsprechen damit rund 2.160 bis 4.320 Euro Kanzleigewinn. Zum durchschnittlichen Regelstundensatz von 244 Euro abgerechnet sind es 9.760 bis 19.520 Euro nicht geschriebenes Honorar.
| Rechnung | Basis | 40 Stunden | 80 Stunden |
|---|---|---|---|
| Variante A: Gewinn nach Kosten | 54 Euro Überschuss je Arbeitsstunde, alle Selbstständigen | 2.160 Euro | 4.320 Euro |
| Variante A, Fachanwälte | 61 Euro je Arbeitsstunde | 2.440 Euro | 4.880 Euro |
| Variante A, Sozietätspartner | 72 Euro je Arbeitsstunde | 2.880 Euro | 5.760 Euro |
| Variante B: Umsatz vor Kosten | 244 Euro Regelstundensatz bei Zeithonorar | 9.760 Euro | 19.520 Euro |
Beide Varianten messen Verschiedenes. Variante A ist Gewinn nach Kosten. Variante B ist Umsatz vor Kosten. Vermischen Sie die beiden nicht. Und rechnen Sie Variante B als Obergrenze, denn nicht jede Anwaltsstunde ist abrechenbar. Alle vier Sätze stammen aus dem STAR-Bericht 2025, die Stundenzahl ist eine Annahme.
Jetzt die Gesamtrechnung über die Nutzungsdauer. Ein Baukasten-Abo kostet 12 bis 32 Euro im Monat bei jährlicher Zahlung, also 144 bis 384 Euro im Jahr. Über vier Jahre sind das 576 bis 1.536 Euro. Rechnen Sie die Eigenzeit dazu, liegt die Baukasten-Lösung bei 2.736 bis 5.856 Euro. Kostenlos ist sie damit nicht. Sie verlagert die Kosten von der Rechnung in Ihren Kalender. Für einen Fachanwalt mit 61 Euro Überschuss je Arbeitsstunde fällt die Rechnung noch deutlicher aus.
Eine zweite Frage bleibt offen. Nach 40 bis 80 Stunden steht eine Seite, die technisch läuft. Ob sie in der Suche auftaucht, sagt das noch nicht. Ob sie zum Rechtsgebiet passt, auch nicht.
Was muss in einem Angebot für eine Kanzlei-Website stehen?
Ein vergleichbares Angebot nennt Stunden oder Tage, nicht nur eine Endsumme. Es weist Konzept, Struktur, Texte, Umsetzung, berufsrechtliche Prüfung und Pflege getrennt aus. Es sagt, wer die Texte je Rechtsgebiet schreibt. Und es beantwortet zwei Fragen: Wem gehört die Website nach Vertragsende, und was kostet die Pflege pro Jahr?
In der Regel enthalten:
- Konzept und Seitenstruktur
- Design und technische Umsetzung
- Standard-Inhalte wie Kontakt und Anfahrt
- Grundeinrichtung von Impressum und Datenschutzerklärung
- Einrichtung auf Hosting und Domain
- Übergabe und Einweisung
In der Regel nicht enthalten:
- Inhalte und Texte je Rechtsgebiet und Fachanwaltstitel
- Fotos von Kanzlei und Team
- Berufsrechtliche Abstimmung nach BRAO und BORA
- Laufende Pflege und Wartung
- Sichtbarkeit in der Suche
- Mandantenportal
Ein Satz rettet jeden Angebotsvergleich. Vergleichbar sind zwei Angebote erst, wenn in beiden dieselben Positionen stehen. Fehlt eine Position im günstigeren Angebot, halten Sie eine Anzahlung neben einen Kaufpreis. In fast 30 Jahren Agenturarbeit haben wir kaum ein Angebotspaar gesehen, das ohne diese Umrechnung vergleichbar war. Welche Positionen in unseren Projekten enthalten sind, steht bei unseren Webdesign-Leistungen.
Fünf Fehler, die eine Kanzlei-Website teuer machen
Die teuersten Fehler stehen nicht im Angebot. Sie fehlen darin. Fünf Lücken tauchen immer wieder auf: keine Stunden, Texte zurück an die Kanzlei, kein Berufsrecht, alle Rechtsgebiete auf einer Seite, nur eine Monatsrate. Jede dieser Lücken verschiebt Kosten in Ihre Zukunft.
- Die Summe lässt sich nicht in Arbeitstage übersetzen. Teilen Sie sie durch den AGD-Tagessatz von 690 Euro. 1.500 Euro ergeben 2,2 Arbeitstage für ein ganzes Projekt.
- Texte sind „vom Auftraggeber zu liefern". Dann schreibt die Kanzlei sie selbst und zahlt sie mit ihrer eigenen Zeit. Der Rechenweg dazu steht oben: 54 Euro je Arbeitsstunde.
- Das Berufsrecht kommt im Angebot nicht vor. § 43b BRAO und § 6 BORA gelten trotzdem. Fehlt die Prüfung, tragen Sie das Risiko allein.
- Alle Rechtsgebiete stehen auf einer Seite. Fachanwälte setzten 2024 im Schnitt 237.000 Euro um, Anwälte ohne Spezialisierung 109.000 Euro. Eine Aufzählung macht diesen Unterschied nicht sichtbar.
- Der Preis ist eine Monatsrate ohne Endsumme. Lassen Sie sich Laufzeit und Gesamtsumme nennen. Klären Sie im selben Zug das Eigentum an der Website.
Ein sechster Punkt gehört dazu, auch wenn er nicht im Angebot steht. Manche Kanzleien setzen allein auf Plattformen. Sie mieten damit Sichtbarkeit, statt sie zu besitzen. Was das für Ihre Entscheidung heißt, steht im Beitrag anwalt.de oder eigene Kanzlei-Website.
Nichts davon ist ein Urteil über eine Agentur oder einen Freelancer. Es ist eine Prüfliste, mit der Sie zwei Angebote auf denselben Stand bringen.
Fazit: Woran Sie Ihr Budget ausrichten
Die Spanne von 1.800 bis 12.600 Euro ist echt. Sie entsteht aus der Arbeitsmenge, nicht aus dem Design. Zu jeder Zahl in diesem Beitrag steht der Rechenweg, und hinter jeder Eingangszahl steht eine Quelle mit Datum.
Rechnen Sie jedes Angebot in Arbeitstage um. 1.500 Euro sind gut zwei Tage zum AGD-Tagessatz von 690 Euro. Darin haben Konzept, Struktur, Texte und Berufsrecht keinen Platz.
Der Maßstab für Ihr Budget ist nicht der Preis. Es ist der Überschuss je Mandat: 1.707 Euro im Durchschnitt und 563 Euro im Median. 8.000 Euro sind damit 4,7 bis 14,2 Mandate.
Und rechnen Sie Ihre eigene Zeit mit ein. 40 bis 80 Stunden am Baukasten kosten Sie 2.160 bis 4.320 Euro Kanzleigewinn. Welche Leistungen in ein solches Projekt gehören, zeigen unsere Websites für Kanzleien. Wenn Sie die Rechnung für Ihre Kanzlei durchgehen wollen, sprechen Sie uns an.
Häufig gestellte Fragen zu den Kosten einer Kanzlei-Website
Was kostet es, eine Website professionell erstellen zu lassen?
Gerechnet aus veröffentlichten Stundensätzen: 1.800 bis 2.100 Euro für eine angepasste Vorlage, 3.600 bis 4.200 Euro für ein individuelles Projekt, 10.800 bis 12.600 Euro mit eigenen Rechtsgebiets-Seiten. Grundlage sind 90 bis 105 Euro je Stunde.
Wie hoch sind die jährlichen Kosten für eine Homepage?
Hosting 5 bis 28 Euro im Monat (IONOS, STRATO, Stand 4. September 2026). Dazu die Pflege: 4 bis 24 Stunden im Jahr, bei 90 Euro Stundensatz 360 bis 2.160 Euro. Ein Baukasten-Abo liegt bei 144 bis 384 Euro im Jahr.
Warum ist die Preisspanne so groß?
Weil „Kanzlei-Website" zwei Dinge meint. Eine Vorlage mit Ihrem Kanzleinamen. Oder ein Projekt aus Konzept, Struktur, Texten je Rechtsgebiet, Berufsrechtsprüfung und Technik. Der Unterschied ist Arbeitszeit, nicht Design.
Wie viele Mandate muss eine Kanzlei-Website bringen, damit sie sich rechnet?
Grob gerechnet 4,7 Mandate am Durchschnitt von 1.707 Euro Überschuss je Mandat. Am Median von 563 Euro sind es 14,2. Auf vier Jahre Nutzungsdauer verteilt sind das 1,2 bis 3,6 Mandate im Jahr.
Baukasten oder Agentur, was ist günstiger?
Beim Baukasten zahlen Sie weniger Geld und 40 bis 80 Stunden Eigenarbeit. In Kanzleigewinn sind das 2.160 bis 4.320 Euro. Der Preisvorteil hält nur, solange Ihre Zeit nichts wert ist.
Was kostet eine eigene Seite je Rechtsgebiet?
Eine Zahl je Seite gibt es nicht. Rechnen Sie in Stunden für Konzept, Text und Struktur. Wirtschaftlich lohnt es sich: Fachanwälte setzten 2024 im Schnitt 237.000 Euro um, Anwälte ohne Spezialisierung 109.000 Euro.
Was kostet ein Relaunch der bestehenden Kanzlei-Website?
Die Kostentreiber bleiben dieselben: Struktur, Texte, Berufsrecht, Sichtbarkeit. Was Sie an Texten übernehmen können, senkt den Aufwand. Technik und Seitenstruktur entstehen meist neu. Rechnen Sie deshalb auch hier in Stunden.
Quellen
- BRAK und Institut für Freie Berufe, STAR 2025, 22. Erhebung, Bericht Februar 2026, Bezugsjahr 2024: brak.de
- BRAK, Übersichtsseite zum STAR-Bericht 2025, 3.596 auswertbare Fragebögen: brak.de
- BRAK, Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2026, Pressemitteilung vom 15.04.2026: brak.de
- § 43b BRAO, Werbung: gesetze-im-internet.de
- § 43c BRAO, Fachanwaltsbezeichnungen: gesetze-im-internet.de
- § 31a BRAO, besonderes elektronisches Anwaltspostfach: gesetze-im-internet.de
- § 6 BORA, Werbung, Fassung seit 01.12.2025: dejure.org
- AGD Allianz Deutscher Designer, Honoraruntergrenzen, Beitrag vom 28.03.2024: agd.de
- freelancermap, Freelancer-Kompass 2026, Stundensätze IT-Freelancer, Artikel vom 02.07.2026: freelancermap.de
- IONOS, Webhosting-Preise, abgerufen am 04.09.2026: ionos.de
- STRATO, Webhosting-Preise, abgerufen am 04.09.2026: strato.de
- Squarespace, Preise, abgerufen am 04.09.2026, Listenpreise können sich seitdem geändert haben: squarespace.com
Letzte Aktualisierung: September 2026

Sven Huchel
Geschäftsführer & Creative Director
Seit 2005 entwickelt Sven Websites, Brandings und digitale Strategien für Unternehmen im deutschsprachigen Raum. TÜV-zertifiziert für Verkaufspsychologie. Spezialisiert auf verkaufspsychologisch optimierte Websites für Ärzte, Anwälte und Unternehmer.



