Woran Sie erkennen, dass Ihre Website veraltet ist
Woran Sie erkennen, dass Ihre Website veraltet ist
Auf dem Schreibtisch liegt ein Angebot für einen kompletten Neubau. Im Anschreiben steht, Ihre Seite sei „nicht mehr zeitgemäß". Das klingt nach Diagnose. Es ist aber nur ein Eindruck, und Eindrücke lassen sich nicht überprüfen. Ob eine Website veraltet ist, erkennen Sie an Messwerten, nicht an der Wirkung auf den ersten Blick.
Woran Sie erkennen, dass Ihre Website veraltet ist, ist keine Geschmacksfrage. Hinter jedem der zehn Punkte in diesem Artikel steht eine Zahl von Google, ein Gesetzestext oder eine Angabe des Herstellers. Sie messen alle zehn selbst, ohne Agentur, in rund einer halben Stunde.
Dieser Artikel liefert für jeden Punkt drei Dinge: den Messweg, die belegte Schwelle und die Quelle. Danach zeigt er, wie Sie das Ergebnis auswerten, und was der Selbstcheck an Beratungszeit spart. Wie wir Websites aufbauen, zeigt unsere Seite Webdesign für Unternehmen im deutschsprachigen Raum.
Das Wichtigste in Kürze
| Thema | Key Takeaway |
|---|---|
| Die kurze Antwort | Nicht das Alter entscheidet. Zehn Punkte entscheiden, und jeder hat eine belegte Schwelle. |
| Tempo | Google bewertet einen Largest Contentful Paint bis 2,5 Sekunden als gut, über 4,0 Sekunden als schlecht. Gemessen wird der Feldwert im 75. Perzentil (web.dev). |
| Mobil | Google indexiert die mobile Version. Steht dort weniger Inhalt, schreibt Google selbst: „you can expect some traffic loss". Zeigt die mobile Seite einen Fehler, ist sie „missing from the index" (Google Search Central). |
| Recht | § 25 Abs. 1 TDDDG erlaubt den Zugriff auf das Gerät des Besuchers nur nach Einwilligung. Vom BFSG ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen: unter zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. |
| Technik | 38,6 Prozent aller WordPress-Installationen laufen auf einer PHP-Version ohne Herstellersupport (wordpress.org, php.net). |
| Funktionen | 27 Prozent der bayerischen Unternehmen mit Website bieten Online-Bestellung oder Online-Buchung an, 64 Prozent nutzen sie für Stellenanzeigen (Bayerisches Landesamt für Statistik, 2025). |
| Der Aufwand | Der Selbstcheck dauert rund 30 Minuten, eine Annahme. Ein vergleichbares Audit liegt bei 2 bis 4 Stunden, ebenfalls eine Annahme. Zur AGD-Untergrenze sind das 210 bis 420 Euro netto. |
Wie alt darf eine Website sein?
Das Alter allein sagt nichts. Eine sieben Jahre alte Seite kann sauber laufen. Eine zwei Jahre alte Seite kann am Smartphone die Hälfte des Inhalts verlieren. Entscheidend sind Messwerte: Ladezeit, mobile Inhalte, Rechtsstand, Versionsstände und Funktionsumfang.
Trotzdem fällt in fast jedem Gespräch dieselbe Zahl. Alle drei bis fünf Jahre gehöre eine Website erneuert. Der Richtwert steht in vielen Ratgebern. Eine Quelle nennt niemand dafür. Er ist Branchenfolklore, kein Befund.
Die Zahl hat trotzdem ihren Zweck. Sie erzeugt einen Termin. Sie erzeugt keine Diagnose. Als Anzeichen für eine veraltete Website taugt sie nicht. Wer sie ernst nimmt, erneuert eine funktionierende Seite und lässt eine kaputte stehen, weil sie erst zwei Jahre alt ist.
Wann Sie Ihre Website erneuern sollten, entscheidet also kein Kalender. Ersetzen Sie den Jahrgang durch Messwerte. Zehn davon reichen aus. Sie kosten Sie eine halbe Stunde und sagen Ihnen mehr über Ihre Website als jedes Verkaufsgespräch.
Woran erkennen Sie, dass Ihre Website veraltet ist?
Eine Website ist veraltet, wenn sie an mindestens einem von zehn Prüfpunkten die belegte Schwelle reißt. Diese zehn sind: Ladezeit, Reaktionszeit, Layoutstabilität, mobile Inhalte, sichere Verbindung, Einwilligung vor Datenabfluss, Barrierefreiheit nach BFSG, PHP-Version, CMS-Version und Funktionsumfang. Jeder Punkt hat eine Zahl oder einen Gesetzestext dahinter. Keiner beruht auf Geschmack.
| # | Prüfpunkt | Wie Sie es selbst messen | Belegte Schwelle | Quelle | Was das bedeutet |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Ladezeit (LCP) | PageSpeed Insights, Feldwerte lesen, mobil | gut bis 2,5 Sekunden, schlecht über 4,0 Sekunden | web.dev (Google) | über 4,0 Sekunden ist ein roter Punkt |
| 2 | Reaktion auf Eingaben (INP) | PageSpeed Insights, Feldwerte | gut bis 200 Millisekunden, schlecht über 500 Millisekunden | web.dev (Google) | über 500 Millisekunden ist ein roter Punkt |
| 3 | Layoutstabilität (CLS) | PageSpeed Insights, Feldwerte | gut bis 0,1, schlecht über 0,25 | web.dev (Google) | über 0,25 ist ein roter Punkt |
| 4 | Mobile Inhalte | Startseite und zwei Leistungsseiten am Smartphone gegen den Desktop halten | Google indexiert die mobile Version. Weniger Inhalt mobil: „you can expect some traffic loss" | Google Search Central | fehlende Inhalte sind ein roter Punkt |
| 5 | Sichere Verbindung | Adresszeile prüfen: https und Schloss | Google führt „Are your pages served in a secure fashion?" als eigene Prüffrage | Google Search Central | fehlt beides, ist es ein roter Punkt |
| 6 | Einwilligung vor Datenabfluss | Banner öffnen: Gibt es eine gleichwertige Ablehnmöglichkeit? Laden Karten, Videos oder Schriften schon vorher? | § 25 Abs. 1 TDDDG: Zugriff nur zulässig, wenn eingewilligt wurde | gesetze-im-internet.de | Datenabfluss vor dem Klick ist ein roter Punkt |
| 7 | Barrierefreiheit nach BFSG | Beschäftigte, Umsatz oder Bilanzsumme prüfen, dann prüfen, ob die Website Verbraucherverträge vorbereitet | Ausnahme nur für Kleinstunternehmen: unter zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme | § 2 Nr. 17 und § 3 Abs. 3 BFSG | pflichtig und nicht barrierefrei ist ein roter Punkt |
| 8 | PHP-Version | Beim Hoster oder im Adminbereich ablesen, gegen die Liste auf php.net halten | Läuft die Seite auf einer Version ohne Herstellersupport? 38,6 Prozent aller WordPress-Installationen tun das | php.net, wordpress.org | ohne Herstellersupport ist ein roter Punkt |
| 9 | CMS-Version | Versionsnummer im Adminbereich ablesen | 52,5 Prozent laufen auf dem aktuellen WordPress-Zweig, 32,2 Prozent liegen unter Version 7.0 | wordpress.org | mehrere Hauptversionen zurück ist ein gelber Punkt |
| 10 | Funktionsumfang | Gibt es einen digitalen Weg zu Termin, Anfrage oder Bewerbung? | 27 Prozent der bayerischen Unternehmen mit Website bieten Online-Bestellung oder Online-Buchung, 64 Prozent nutzen sie für Stellenanzeigen (2025) | Bayerisches Landesamt für Statistik | fehlt beides, ist es ein gelber Punkt |
Die zehn Punkte zerfallen in drei Gruppen. Fünf davon benennt Google selbst in seiner Dokumentation. Zwei stehen im Gesetzblatt. Drei liegen unter der Oberfläche, dort, wo der Besucher nichts sieht und die Substanz trotzdem entschieden wird. In dieser Reihenfolge gehen wir sie jetzt durch.
Fünf Punkte, die Google selbst benennt
Google stellt Websitebetreibern in der eigenen Dokumentation drei Fragen. Werden Ihre Seiten sicher ausgeliefert? Wird Ihr Inhalt auf Mobilgeräten gut dargestellt? Vermeiden Ihre Seiten aufdringliche Einblendungen? Aus diesen Selbstbewertungsfragen wird unser Selbstcheck.
Eine Einschränkung gehört sofort dazu, weil sie in derselben Quelle steht. Google schreibt „There is no single signal" und ergänzt, die Suche zeige weiterhin die relevantesten Inhalte, auch wenn die Seitenerfahrung schwach sei. Schlechte Werte kosten Sie also nicht automatisch Rankings. Sie kosten Sie den Besucher, der wartet, klickt und nichts passiert.
Punkt 1, die Ladezeit. Der Largest Contentful Paint misst, wann das größte sichtbare Element geladen ist. Google bewertet bis 2,5 Sekunden als gut und über 4,0 Sekunden als schlecht. Sie lesen den Wert in PageSpeed Insights ab, indem Sie Ihre Adresse eingeben.
Punkt 2, die Reaktion. Interaction to Next Paint misst, wie lange die Seite braucht, bis sie auf einen Klick sichtbar reagiert. Bis 200 Millisekunden ist gut. Über 500 Millisekunden ist schlecht. Alles dazwischen ist verbesserungswürdig. Der Wert steht im selben Bericht.
Punkt 3, die Layoutstabilität. Cumulative Layout Shift misst, wie stark Inhalte während des Ladens verrutschen. Google nennt 0,1 oder weniger als guten Wert und alles über 0,25 als schlecht. Wer schon einmal daneben getippt hat, weil ein Banner nachgeladen wurde, kennt den Effekt.
Bei allen drei Werten gilt derselbe Hinweis, und an ihm scheitern die meisten Selbsttests. Google misst am 75. Perzentil der Seitenaufrufe, getrennt nach Mobil und Desktop. Gemeint sind Felddaten aus echten Besuchen, nicht der Laborwert, den das Werkzeug daneben anzeigt. Nehmen Sie die Felddaten. Fehlen sie, hat Ihre Seite zu wenig Besucher für die Erhebung, und die drei Punkte bleiben offen.
Punkt 4, die mobilen Inhalte. Google verwendet die mobile Version einer Seite für Indexierung und Ranking. Die Folgen benennt die Dokumentation ungewöhnlich klar. Steht mobil weniger Inhalt als am Desktop, heißt es: „you can expect some traffic loss". Liefert die mobile Version eine Fehlerseite, wo der Desktop Inhalt zeigt, gilt: „this page will be missing from the index". Das ist die einzige Stelle, an der Google eine Konsequenz beim Namen nennt. Prüfen Sie deshalb Ihre Startseite und zwei Leistungsseiten am Smartphone und halten Sie sie gegen den Desktop. Fehlt mobil ein Absatz, eine Preisangabe oder ein Formular, ist der Punkt rot.
Punkt 5, die sichere Verbindung. Google hat HTTPS 2014 als Rankingsignal eingeführt und es im selben Beitrag sofort klein gerechnet. Im Original steht, es sei „only a very lightweight signal", das „fewer than 1% of global queries" betreffe. Das Ranking ist also nicht das Argument. Das Argument ist Googles eigene Prüffrage nach der sicheren Auslieferung, und es ist die Warnung, die der Browser Ihrem Besucher anzeigt, bevor er Ihr Kontaktformular ausfüllt. Prüfen Sie die Adresszeile. Steht dort https und ein Schloss, ist der Punkt erledigt.
Zwei Punkte, die im Gesetz stehen
Bei zwei der zehn Punkte entscheidet keine Metrik, sondern ein Gesetzestext. Diese beiden verschwinden auch nicht durch ein neues Design.
Punkt 6, die Einwilligung. § 25 Abs. 1 TDDDG erlaubt die Speicherung von Informationen auf der Endeinrichtung des Nutzers und den Zugriff auf dort gespeicherte Informationen nur dann, wenn der Nutzer auf Grundlage klarer und umfassender Informationen eingewilligt hat. § 25 Abs. 2 nennt zwei Ausnahmen: die reine Durchführung einer Nachrichtenübertragung und das, was für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist.
So prüfen Sie es: Rufen Sie Ihre Seite in einem frischen Browserfenster auf. Laden Karten, Videos, externe Schriften oder Statistikwerkzeuge, bevor Sie irgendetwas angeklickt haben? Dann fließen Daten vor der Einwilligung. Sehen Sie sich außerdem den Banner an. Gibt es neben dem Zustimmen eine gleichwertige Ablehnmöglichkeit, oder führt nur ein einziger Knopf weiter? Diese zweite Frage betrifft die Ausgestaltung. Sie ergibt sich aus Aufsichtspraxis, nicht aus dem Gesetzeswortlaut, und wir benennen sie als das, was sie ist: unsere Einschätzung.
Punkt 7, die Barrierefreiheit. § 3 Abs. 3 BFSG nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Was ein Kleinstunternehmen ist, definiert § 2 Nr. 17 BFSG: weniger als zehn beschäftigte Personen und dazu entweder ein Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Achten Sie auf den Aufbau der Schwelle, er wird oft falsch wiedergegeben. Die Beschäftigtenzahl muss zutreffen. Zusätzlich muss eine der beiden Geldgrößen zutreffen. Fällt Ihr Betrieb nicht unter diese Ausnahme und bereitet Ihre Website Verträge mit Verbrauchern vor, etwa über eine Terminbuchung, ein Kontaktformular oder einen Shop, dann ist Barrierefreiheit kein Extra. Für diesen Selbstcheck reichen zwei Zahlen aus Ihrer Buchhaltung. Die vollständige Rechtsdarstellung gehört nicht in einen Zustandscheck.
Beide Punkte haben etwas gemeinsam. Sie hängen nicht davon ab, wie Ihre Website aussieht, und auch nicht davon, wie alt sie ist. Sie hängen am Gesetzblatt.
Drei Punkte unter der Oberfläche
Die letzten drei Punkte sieht Ihr Besucher nicht. Sie entscheiden trotzdem, ob die Seite noch trägt.
Punkt 8, die PHP-Version. Fast jede Website mit Redaktionssystem läuft auf PHP. Die Frage lautet: Läuft Ihre auf einer Version, die der Hersteller noch unterstützt? Die gültige Liste steht auf php.net und ändert sich regelmäßig. Ohne Herstellersupport bedeutet: keine Sicherheitsupdates mehr, auch nicht bei einer neu entdeckten Lücke.
Hier steht die härteste Zahl dieses Artikels. 38,6 Prozent aller WordPress-Installationen laufen auf einer PHP-Version ohne Herstellersupport. Fast vier von zehn Websites, die auf dem meistgenutzten System der Welt laufen, bekommen für ihr Fundament keine Sicherheitsupdates mehr. Ihre Version lesen Sie im Kundenbereich Ihres Hosters ab oder im Adminbereich Ihres Systems. Der Vergleich mit php.net dauert eine Minute.
Punkt 9, die CMS-Version. Dieselbe Statistik zeigt, wie die Systeme selbst gepflegt werden. 52,5 Prozent aller WordPress-Installationen laufen auf dem aktuellen Zweig. 32,2 Prozent liegen unter Version 7.0. Das ist eine Momentaufnahme, keine Konstante. Lesen Sie Ihre Versionsnummer im Adminbereich ab. Wer eine Hauptversion zurückliegt, hat ein Update-Thema. Wer mehrere zurückliegt und nicht aktualisieren kann, weil sonst etwas kaputtgeht, hat kein Update-Thema mehr, sondern ein Fundamentthema.
Punkt 10, der Funktionsumfang. Der letzte Punkt vergleicht Ihre Website nicht mit einem Ideal, sondern mit dem Feld. 92 Prozent der bayerischen Unternehmen mit mindestens zehn tätigen Personen haben eine Website. Von diesen stellen 27 Prozent Online-Bestell-, Reservierungs- oder Buchungssysteme bereit, und 64 Prozent schreiben offene Stellen oder Online-Bewerbungen auf der eigenen Seite aus. Erhebungsjahr ist 2025, die Zahlen stammen vom Bayerischen Landesamt für Statistik und gelten für Bayern, nicht für den Bund.
Die Frage an Ihre Seite lautet damit: Gibt es einen digitalen Weg zu einem Termin, zu einer Anfrage oder zu einer Bewerbung? Fehlt beides, liegt Ihre Website messbar hinter dem Feld. Das ist kein Geschmacksurteil, sondern ein Vergleichsmaßstab.
Sie wollen die zehn Punkte an Ihrer eigenen Seite gemessen sehen, bevor Sie ein Angebot lesen? Kostenlose Analyse Ihrer Website anfragen →
Wie viele Punkte bedeuten, dass die Website erneuert werden muss?
Nicht die Anzahl entscheidet, sondern die Schwere. Wie viele Anzeichen für eine veraltete Website Sie zählen, sagt weniger als die Frage, welche es sind. Wir unterscheiden rote und gelbe Punkte. Ein einziger roter Punkt ist ein Grund zu handeln. Drei gelbe Punkte zusammen sind es auch. Diese Einteilung ist unsere Einschätzung. Die Schwellen dahinter sind belegt.
| Befund | Was Sie gemessen haben | Unsere Einschätzung |
|---|---|---|
| Rot | LCP über 4,0 s · INP über 500 ms · CLS über 0,25 · mobil fehlen Inhalte · kein https · Daten fließen vor der Einwilligung · BFSG-pflichtig und nicht barrierefrei · PHP ohne Herstellersupport | Jeder einzelne rote Punkt ist ein Grund zu handeln. Er verschwindet nicht durch ein neues Design. |
| Gelb | LCP 2,5 bis 4,0 s · INP 200 bis 500 ms · CLS 0,1 bis 0,25 · CMS mehrere Hauptversionen zurück · kein digitaler Weg zu Termin, Anfrage oder Bewerbung | Einzeln ist das Nacharbeit. Drei gelbe Punkte zusammen heißen: Die Grundlage trägt nicht mehr lange. |
| Grün | alle zehn Punkte innerhalb der Schwelle | Ihre Website ist nicht veraltet. Auch dann nicht, wenn sie sieben Jahre alt ist. |
Warum Rot schwerer wiegt als eine Häufung von Gelb: Ein roter Punkt ist entweder ein Rechtsverstoß oder ein Zustand, mit dem Google selbst eine Folge verbindet. Gelb dagegen beschreibt eine Seite, die noch arbeitet, aber Substanz verliert.
Halten Sie beide Ebenen auseinander, wenn Sie das Ergebnis weitergeben. Die zehn Schwellen sind belegt und stammen von Google, aus dem Gesetzblatt oder vom Hersteller. Die Einteilung in Rot und Gelb ist unsere Einschätzung aus der Beratungspraxis. Sie ist keine Norm, und niemand sollte sie als eine verkaufen.
Steht die Entscheidung, beginnt die andere Frage. Was vor dem Neubau zu regeln ist, von den Inhalten über die Weiterleitungen bis zur Abnahme, steht Schritt für Schritt im Beitrag zum Ablauf eines Website-Relaunchs. Dieser Artikel endet dort, wo die Entscheidung feststeht.
Was der Selbstcheck an Beratungszeit spart
Eine Umsatzrechnung gibt dieses Thema nicht her, und wir tun nicht so, als gäbe es eine. Google schreibt selbst, dass es kein einzelnes Signal gibt und dass relevante Inhalte auch bei schwacher Seitenerfahrung ausgespielt werden. Wer daraus eine Kette von Messwert über Ranking bis Umsatz baut, rechnet gegen die eigene Quelle. Deshalb rechnen wir den Aufwand, nicht den Ertrag.
| Position | Wert | Herkunft |
|---|---|---|
| Zeit für den Selbstcheck durch Sie selbst | rund 30 Minuten | Annahme. Zehn Punkte, je zwei bis vier Minuten. |
| Vergleichbares Audit durch einen Dienstleister | 2 bis 4 Stunden | Annahme. |
| Honoraruntergrenze je Stunde | 105,00 Euro netto | AGD, Honoraruntergrenze für öffentliche Aufträge |
| Rechnerischer Gegenwert | 210 bis 420 Euro netto | 2 bis 4 Stunden mal 105 Euro |
Die beiden Zeitwerte sind ausdrücklich Annahmen. Belegt ist nur der Stundensatz, und auch der ist kein Marktpreis. Die AGD nennt 105 Euro netto als Honoraruntergrenze bei öffentlichen Aufträgen. Wir verwenden ihn hier als nachprüfbaren Rechenanker, nicht als Preisschild.
Der Selbstcheck ersetzt kein Audit. Er beantwortet vorher die Frage, ob sich eines lohnt. Grün auf ganzer Linie heißt: Sie sparen sich das Gespräch. Wer seine Messwerte einordnen lassen will, bevor er ein Budget festlegt, klärt das im Erstgespräch.
Was das in Ihrer Branche bedeutet
Die zehn Punkte gelten überall gleich. Was eine veraltete Website konkret kostet, ist je nach Geschäft verschieden.
In der Facharztpraxis fehlt bei rotem Punkt 10 der digitale Terminweg, und der Patient ruft bei der Praxis an, die einen hat. In der Kanzlei liest der Mandant die Seite auf dem Handy in der Bahn, und wenn dort die Rechtsgebiete fehlen, existieren sie für ihn nicht. In der Steuerkanzlei ist ein Kontaktformular ohne saubere Einwilligung bei einem Beruf mit Verschwiegenheitspflicht schwer zu erklären. Im Maklerbüro sind Exposés und Objektbilder genau das, was langsam lädt, und dort schlägt der LCP-Wert zu. Im Handwerksbetrieb, der Leute sucht, entscheidet Punkt 10 direkt über Bewerbungen, denn 64 Prozent der bayerischen Unternehmen mit Website nutzen sie genau dafür.
Für Facharzt- und Zahnarztpraxen kommen zwei Punkte hinzu, die nur dort gelten: das Heilmittelwerbegesetz und der digitale Terminweg. Beides steht in unserem Beitrag zu den sechs Prüfpunkten speziell für Praxen.
Fazit: erst messen, dann entscheiden
Das Alter Ihrer Website ist kein Kriterium. Zehn Messwerte sind eines. Sie stammen von Google, aus dem Gesetzblatt und vom Hersteller, und Sie erheben sie in rund einer halben Stunde selbst.
Die Auswertung ist kurz. Ein roter Punkt reicht als Grund zu handeln. Drei gelbe Punkte zusammen reichen auch. Sind alle zehn im grünen Bereich, ist Ihre Website nicht veraltet, egal was im Anschreiben eines Angebots steht. Die Einteilung ist unsere Einschätzung, die Schwellen sind belegt.
Ob Sie Ihre Website erneuern müssen, beantworten diese zehn Punkte, nicht ein Angebot. Gehen Sie sie durch, bevor Sie über einen Neubau reden. Danach führen Sie ein anderes Gespräch. Nicht darüber, ob die Seite alt wirkt, sondern darüber, welcher gemessene Punkt warum nicht mehr trägt.
Wie ein solcher Neubau bei uns aussieht, zeigt unsere Seite neue Website bauen lassen. Für die Einordnung Ihrer eigenen Messwerte sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen zu veralteten Websites
Woran erkenne ich, dass meine Website veraltet ist?
An zehn Punkten mit belegter Schwelle: Ladezeit, Reaktion, Layoutstabilität, mobile Inhalte, sichere Verbindung, Einwilligung, Barrierefreiheit nach BFSG, PHP-Version, CMS-Version und Funktionsumfang. Der Durchgang dauert rund 30 Minuten und braucht keine Agentur.
Wie alt darf eine Website sein?
Das Alter entscheidet nicht. Der viel zitierte Richtwert von drei bis fünf Jahren steht in vielen Ratgebern und nirgends mit Quelle. Entscheidend sind Messwerte: Ladezeit, mobile Inhalte, Rechtsstand, Versionsstände und Funktionsumfang.
Wie schnell muss eine Website laden?
Google bewertet einen Largest Contentful Paint bis 2,5 Sekunden als gut und über 4,0 Sekunden als schlecht. Gemessen wird der Feldwert im 75. Perzentil der Seitenaufrufe, getrennt nach Mobil und Desktop. Der Laborwert daneben ist nicht die Schwelle.
Ist eine Website ohne HTTPS heute noch ein Problem?
Ja, aber nicht wegen der Rankings. Google nennt HTTPS selbst „only a very lightweight signal", das „fewer than 1% of global queries" betrifft. Das eigentliche Problem ist die Warnung, die der Browser Ihrem Besucher anzeigt, bevor er ein Formular ausfüllt.
Muss meine Website barrierefrei sein?
Nur wenn Sie kein Kleinstunternehmen sind. Ausgenommen ist, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und dazu höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat. Terminbuchung, Kontaktformular oder Shop lösen die Pflicht aus.
Woran sehe ich, ob mein Cookie-Banner reicht?
§ 25 Abs. 1 TDDDG erlaubt den Zugriff auf das Gerät des Besuchers nur nach Einwilligung. Prüfen Sie in einem frischen Browserfenster, ob Karten, Videos, externe Schriften oder Statistikwerkzeuge schon vor Ihrem Klick laden.
Wie finde ich heraus, welche PHP-Version meine Website nutzt?
Im Kundenbereich Ihres Hosters oder im Adminbereich Ihres Redaktionssystems. Halten Sie den Wert gegen die Liste der unterstützten Versionen auf php.net. Steht Ihre Version nicht mehr darauf, gibt es keine Sicherheitsupdates mehr.
Reicht ein neues Design, oder muss die Website neu gebaut werden?
Ein neues Design behebt keinen roten Punkt. Weder eine PHP-Version ohne Herstellersupport noch fehlende mobile Inhalte noch eine fehlende Einwilligung verschwinden dadurch, dass die Seite anders aussieht.
Quellen
- Google, web.dev, „Largest Contentful Paint (LCP)": web.dev
- Google, web.dev, „Interaction to Next Paint (INP)": web.dev
- Google, web.dev, „Cumulative Layout Shift (CLS)": web.dev
- Google, web.dev, „Web Vitals", Messgrundlage 75. Perzentil: web.dev
- Google Search Central, „Understanding page experience": developers.google.com
- Google Search Central, „Mobile-first indexing best practices": developers.google.com
- Google Search Central Blog, „HTTPS as a ranking signal", 07.08.2014: developers.google.com
- § 2 Nr. 17 BFSG, Kleinstunternehmen: gesetze-im-internet.de
- § 3 Abs. 3 BFSG, Ausnahme bei Dienstleistungen: gesetze-im-internet.de
- § 25 TDDDG, Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen: gesetze-im-internet.de
- php.net, Supported Versions, abgerufen am 08.09.2026: php.net
- wordpress.org, Statistik zu Versions- und PHP-Verteilung, abgerufen am 08.09.2026: wordpress.org
- Bayerisches Landesamt für Statistik, Pressemitteilung 024/2026 vom 30.01.2026, IKT-Erhebung 2025: statistik.bayern.de
- AGD Allianz Deutscher Designer, Honoraruntergrenzen bei öffentlichen Aufträgen: agd.de
Letzte Aktualisierung: September 2026

Sven Huchel
Geschäftsführer & Creative Director
Seit 2005 entwickelt Sven Websites, Brandings und digitale Strategien für Unternehmen im deutschsprachigen Raum. TÜV-zertifiziert für Verkaufspsychologie. Spezialisiert auf verkaufspsychologisch optimierte Websites für Ärzte, Anwälte und Unternehmer.



