SEO Glossar: Impressumspflicht
Was ist die Impressumspflicht?
Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG, ehemals TMG) und verpflichtet jeden, der eine geschäftsmäßige Website betreibt, bestimmte Pflichtangaben leicht auffindbar bereitzustellen. „Geschäftsmäßig" bedeutet nicht zwingend kommerziell — bereits eine Praxis-Website, die Leistungen darstellt und Kontaktmöglichkeiten bietet, fällt darunter.
Das Impressum muss von jeder Unterseite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. In der Praxis heißt das: ein Link im Footer oder Header, der klar mit „Impressum" beschriftet ist.
Welche Angaben müssen Ärzte machen?
Für Arztpraxen gelten über die Standardangaben hinaus erweiterte Pflichten. Neben Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung: z. B. „Arzt, approbiert in der Bundesrepublik Deutschland"
- Zuständige Ärztekammer: mit vollständiger Bezeichnung und Adresse
- Berufsrechtliche Regelungen: Verweis auf die Berufsordnung, das Heilberufsgesetz des jeweiligen Bundeslandes und ggf. die Gebührenordnung
- Umsatzsteuer-ID: sofern vorhanden
Bei Gemeinschaftspraxen, MVZ oder Praxen in der Rechtsform einer GmbH kommen zusätzliche Angaben wie Handelsregistereintrag und vertretungsberechtigte Personen hinzu.
Risiken bei fehlerhaftem Impressum
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist ein Verstoß gegen geltendes Recht und kann abgemahnt werden. Abmahnvereine und Wettbewerber nutzen fehlerhafte Impressumsangaben regelmäßig als Grundlage für kostenpflichtige Abmahnungen. Die Kosten liegen typischerweise im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich — ein vermeidbarer Aufwand.
Besonders häufige Fehler: fehlende Angabe der Ärztekammer, veraltete Rechtsformbezeichnung nach Umstrukturierung der Praxis oder ein Impressum, das nur als Bild eingebunden ist und deshalb nicht maschinenlesbar ist.
Prüfen Sie Ihr Impressum mindestens einmal jährlich auf Aktualität — etwa nach Personalwechseln, Änderungen der Rechtsform oder einem Praxisumzug. Datenschutzrechtliche Anforderungen, die über das Impressum hinausgehen, behandelt der Glossar-Eintrag zur DSGVO im Gesundheitswesen. Welche Werbebeschränkungen für Ärzte online gelten, erfahren Sie im Beitrag zum Heilmittelwerbegesetz.
Fazit
Ein vollständiges Impressum mit allen ärztespezifischen Pflichtangaben schützt Ihre Praxis vor kostspieligen Abmahnungen und ist in wenigen Minuten erstellt. Vergessen Sie nicht die Angaben zur zuständigen Ärztekammer und den berufsrechtlichen Regelungen — das sind die Punkte, die auf Arzt-Websites am häufigsten fehlen.
Über den Autor

Sven Huchel
Geschäftsführer & Creative Director
Seit 2005 entwickelt Sven Websites, Brandings und digitale Strategien für Unternehmen im deutschsprachigen Raum. TÜV-zertifiziert für Verkaufspsychologie. Spezialisiert auf verkaufspsychologisch optimierte Websites für Ärzte, Anwälte und Unternehmer.
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