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Kanzlei-Website: die Struktur für Rechtsgebiete, die Mandate bringt

· 13 Min. Lesezeit

Kanzlei-Website: die Struktur für Rechtsgebiete, die Mandate bringt

Zwei Kanzleien in derselben Stadt, beide mit Arbeitsrecht. Die eine hat eine Seite mit der Überschrift „Unsere Rechtsgebiete" und darunter acht Stichpunkte. Die andere hat acht Seiten. Beide Websites sehen ordentlich aus. Gefunden wird nur eine.

Der Unterschied liegt nicht im Design. Er liegt in der Anzahl der Seiten und darin, wie diese Seiten miteinander verbunden sind. Genau das ist die Struktur einer Kanzlei-Website für ihre Rechtsgebiete. Sie entscheidet, ob ein Mandant mit einem Kündigungsproblem bei Ihnen landet oder bei der Kanzlei zwei Straßen weiter.

Dieser Artikel liefert das Schema von der Startseite bis zur Fallseite. Er sagt, wie viele Rechtsgebiete in die Navigation gehören, wann zwei zusammengelegt werden und wann eine Seite gestrichen gehört. Und er zeigt, wie eine Rechtsgebietsseite heißen darf, ohne mit dem Berufsrecht zu kollidieren. Wie wir Kanzlei-Websites aufbauen, zeigt unsere Seite Webdesign für Anwälte.

Das Wichtigste in Kürze

ThemaKey Takeaway
Die EbenenDrei reichen: Übersicht, Rechtsgebiet, Fallkonstellation. Die dritte Ebene entsteht nur, wenn ein Rechtsgebiet mehrere klar getrennte Mandantenanliegen hat.
Die MengeDie Fachanwaltsordnung kennt 24 Fachanwaltsbezeichnungen, die Bundesrechtsanwaltsordnung erlaubt höchstens drei je Person. Von 47.436 Titelträgern führen 35.167 genau einen Titel, also rund 74 Prozent.
Die Benennung§ 7 Abs. 2 BORA verbietet Benennungen, die eine Verwechslung mit Fachanwaltschaften begründen. Darüber entscheidet der Titel der Seite, nicht das Impressum.
Die VerlinkungGoogle schreibt: „Every page you care about should have a link from at least one other page on your site." Eine Seite ohne eingehenden Link existiert praktisch nicht.
Die RechnungEine Rechtsgebietsseite, die je Quartal ein Mandat bringt, ergibt vier Mandate im Jahr. Am Median von rund 563 Euro Überschuss je Mandat sind das grob 2.252 Euro. Das eine Mandat je Quartal ist eine Annahme.

Warum eine Sammelseite „Unsere Rechtsgebiete" keine Mandate bringt

Acht Rechtsgebiete auf einer Seite sind für Google acht halbe Signale und für den Mandanten kein einziges. Die Seite hat einen Titel, eine Überschrift und einen Hauptbegriff. Acht Themen passen dort nicht hinein.

Die Nielsen Norman Group beschreibt diesen Zustand als ersten von zehn Fehlern der Informationsarchitektur. Jakob Nielsen nennt ihn „No Structure" und schreibt, Betreiber behandelten die Seite dann wie „one big swamp with no organizing principle for individual items" (2009). Die Sammelseite ist genau dieser Sumpf. Nichts darin hat einen eigenen Platz.

Wirtschaftlich kostet das mehr, als es aussieht. Der STAR-Bericht 2025 der Bundesrechtsanwaltskammer weist für das Jahr 2024 einen persönlichen Jahresüberschuss von 59.000 Euro ohne Spezialisierung aus, 96.000 Euro bei Spezialisierung ohne Fachanwaltstitel und 124.000 Euro bei Fachanwälten. Für ausschließlich in Vollzeit Tätige weist der Bericht eigene Werte aus: 79.000 Euro ohne Spezialisierung, 121.000 mit Spezialisierung ohne Titel, 136.000 mit Fachanwaltstitel. Daraus zieht er selbst den Schluss: Spezialisierung bedeutet 53 Prozent mehr Überschuss, ein Fachanwaltstitel 72 Prozent mehr persönlichen Gewinn.

Diese Spezialisierung ist der wertvollste Teil Ihrer Kanzlei. Eine Sammelseite macht sie unsichtbar. Sie stellt den Fachanwalt für Arbeitsrecht in dieselbe Aufzählung wie das Rechtsgebiet, das Sie zweimal im Jahr bearbeiten.

Im Kanzleimagazin des Deutschen AnwaltVerlags steht dazu ein Satz, der das Problem in Alltagssprache fasst: Der Anwalt in Einzelexistenz sei gut beraten, nicht den ganzen Bauchladen ins Schaufenster zu stellen. Der Fachbeitrag begründet das mit dem Vergleich zum medizinischen Spezialisten. Es sei wenig glaubhaft, dass eine einzelne Person die gesamte Palette der Rechtsgebiete auf gleich hohem Niveau beraten könne.

Die Antwort darauf ist bekannt: eine eigene Seite je Rechtsgebiet. Nur hört an dieser Stelle fast jede Anleitung auf. Die eigentliche Arbeit beginnt darunter.

Erst die Informationsarchitektur, dann das Menü

Die meisten Umbauten beginnen mit der Frage, was ins Menü kommt. Das ist der zweite Schritt, nicht der erste.

Jen Cardello von der Nielsen Norman Group trennt beides sauber (2014). Zur Informationsarchitektur gehört „the underlying organization, structure and nomenclature that define the relationships between a site's content/functionality", also die Ordnung der Inhalte und ihre Benennung. Die Navigation dagegen ist „a collection of user interface components". Das Menü ist die Spitze des Eisbergs, nicht der Eisberg.

Für eine Kanzlei heißt das drei Schritte in dieser Reihenfolge.

  1. Inhalte sammeln. Alle Rechtsgebiete, alle Standorte, alle Personen, alle bestehenden Texte. Auf ein Blatt Papier, ohne Bewertung.
  2. Ordnen. Welches Gebiet trägt Mandate, welches ist Beiwerk, welche Anliegen wiederholen sich innerhalb eines Gebiets. Daraus entsteht der Seitenbaum.
  3. Beschriften. Erst jetzt entscheidet sich, welche Punkte ins Hauptmenü kommen und wie sie heißen.

Google begründet die Mühe schlicht: Eine logische Organisation helfe Suchmaschinen und Nutzern zu verstehen, wie die Seiten einer Website zueinander stehen. Im selben Leitfaden steht allerdings auch die Entwarnung, die kein Ratgeber gern zitiert. Google rät ausdrücklich davon ab, alles stehen und liegen zu lassen und die Website sofort umzubauen. Suchmaschinen verstünden die vorhandenen Seiten in aller Regel auch so.

Beides gilt gleichzeitig. Die Struktur ist wichtig, aber sie ist kein Notfall. Wer neu baut oder ohnehin überarbeitet, sollte sie richtig anlegen. Wer eine funktionierende Website hat, ändert gezielt statt panisch.

Das Drei-Ebenen-Schema: Übersicht, Rechtsgebiet, Fallkonstellation

Drei Ebenen reichen für jede Kanzlei, von der Einzelkanzlei bis zur Sozietät mit vier Standorten.

Ebene 1 ist die Übersichtsseite. Sie ist eine echte Seite mit eigenem Text, nicht nur ein Menüpunkt, der ein Dropdown öffnet. Jakob Nielsen führt fehlende Kategorieseiten als dritten großen Architekturfehler: Gut gebaute Websites hätten eine Reihe von Kategorien, die jeweils auf eine eigene Landingpage mit einem Überblick über den Bereich verweisen. Für eine Kanzlei ist diese Seite der Verteiler. Sie erklärt in wenigen Sätzen, wofür die Kanzlei steht, und führt von dort in jedes Gebiet.

Ebene 2 ist das Rechtsgebiet. Eine Seite je Gebiet, mit eigenem Titel, eigenem Text und einem klaren Hauptbegriff.

Ebene 3 ist die Fallkonstellation. Sie entsteht nur dann, wenn ein Rechtsgebiet mehrere klar getrennte Anliegen enthält, nach denen Mandanten unterschiedlich suchen. Im Arbeitsrecht sind das etwa die Kündigungsschutzklage und der Aufhebungsvertrag. Zwei verschiedene Lebenslagen, zwei verschiedene Fragen, zwei verschiedene Seiten. Im Erbrecht einer kleinen Kanzlei kann Ebene 3 dagegen komplett entfallen.

Die Versuchung geht in beide Richtungen. Kathryn Whitenton hat für die Nielsen Norman Group beschrieben, wo die Grenzen einer Hierarchie liegen (2013). Inhalte seien besser auffindbar, wenn sie nicht unter mehreren Zwischenebenen begraben liegen. Gleichzeitig gilt: „All other things being equal, deep hierarchies are more difficult to use." Ihre Beispiele reichen von 32 flach nebeneinander gestellten Kategorien bis zu drei Ebenen bis zum Zielinhalt. Ihre Empfehlung ist keine Zahl, sondern eine Balance zwischen Breite und Tiefe, geprüft mit Card Sorting und Tree Testing.

Drei Ebenen sind für eine Kanzlei-Website diese Balance. Alles darüber wird zur Zumutung, alles darunter zur Sammelseite.

Die Kennzahl dahinter heißt Klicktiefe. Sie zählt, wie viele Klicks ein Mandant von der Startseite bis zum gesuchten Inhalt braucht. Bei drei Ebenen liegt die Klicktiefe zwischen eins und drei. Jede weitere Ebene erhöht sie, und mit ihr die Zahl der Mandanten, die vorher abspringen.

KriteriumStichpunktliste auf einer SeiteEigene Seite je RechtsgebietRechtsgebietsseite mit Unterseiten
Auffindbarkeitein Signal für alle Gebiete zusammenein Signal je Gebietzusätzlich ein Signal je Fallkonstellation
Interne Linkskeine, es gibt nur diese eine SeiteÜbersicht verlinkt hin, Gebiet verlinkt zurückHub verlinkt in beide Richtungen, Fallseiten auch untereinander
Klicktiefe ab Startseite123
Benennungsrisiko nach § 7 BORAgering, weil kaum etwas benannt wirdmittel, der Seitentitel ist eine Benennungmittel, die Prüfung gilt für jede Ebene einzeln
Pflegeaufwandein Textein Text je Gebietein Text je Gebiet und je Fall
Wann sinnvollnie als einzige LösungStandard für jede Kanzleinur bei mehreren klar getrennten Anliegen im selben Gebiet
Hub und Spoke: drei Ebenen, drei Rechtsgebiete Jede Linie ist ein Link in beide Richtungen. Ebene 3 nur, wo sie gebraucht wird. Rechtsgebiete, Übersicht /rechtsgebiete/ Familienrecht /rechtsgebiete/familienrecht/ Arbeitsrecht /rechtsgebiete/arbeitsrecht/ Erbrecht /rechtsgebiete/erbrecht/ Kündigungsschutzklage /arbeitsrecht/kuendigungsschutzklage/ Aufhebungsvertrag /arbeitsrecht/aufhebungsvertrag/

Ebene 1 verteilt, Ebene 2 trägt das Rechtsgebiet, Ebene 3 beantwortet ein einzelnes Anliegen. Die gestrichelte Linie ist der Querverweis zwischen zwei Fallseiten desselben Gebiets. Klicktiefe ab Startseite: Ebene 1 = 1, Ebene 2 = 2, Ebene 3 = 3. Schema nach Nielsen Norman Group und Google Search Central. AI

Die Übersichtsseite ist dabei der Teil, den Kanzleien am häufigsten unterschätzen. Sie ist keine Linkliste. Sie ist die Seite, auf der ein Mandant in zehn Sekunden erkennt, ob er hier richtig ist. Wie andere Kanzleien das gelöst haben, zeigen unsere Beispiele für gute Kanzlei-Websites.

Wie viele Rechtsgebiete in die Navigation gehören, und wann eine Seite wegfällt

Das Berufsrecht gibt eine Größenordnung vor, die in kaum einer Anleitung vorkommt.

§ 1 der Fachanwaltsordnung listet die zugelassenen Fachanwaltsbezeichnungen auf, in der Fassung vom 1. Dezember 2025 sind es 24. § 43c Abs. 1 BRAO begrenzt, wie viele davon eine Person führen darf: „Die Befugnis darf für höchstens drei Rechtsgebiete erteilt werden."

Die Praxis liegt deutlich darunter. Zum 1. Januar 2026 waren in Deutschland 167.547 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. 47.436 von ihnen trugen einen Fachanwaltstitel, das sind 28,31 Prozent. Von diesen 47.436 Titelträgern führten 35.167 genau einen Titel, 10.714 führten zwei und 1.555 die höchstmöglichen drei. Rund 74 Prozent aller Fachanwältinnen und Fachanwälte haben also genau ein Titelgebiet.

Daraus folgt eine schlichte Regel für die Navigation. Eine Kanzlei-Website, die acht Rechtsgebiete gleichrangig nebeneinander stellt, behauptet eine Breite, die es in der Anwaltschaft so kaum gibt. Realistisch ist ein Schwerpunkt mit einigen Nebengebieten. Genau so sollte die Struktur aussehen: ein Gebiet vorn, die übrigen dahinter.

Welche Gebiete das sind, entscheidet nicht das Gefühl. Drei Kriterien reichen.

KriteriumIn die HauptnavigationZusammenlegenStreichen
FachanwaltstitelTitel vorhanden, höchstens drei je Person nach § 43c Abs. 1 BRAOzwei verwandte Gebiete, Titel nur für eineskein Titel und keine nachweisbaren Kenntnisse im Sinne von § 7 Abs. 1 BORA
Mandatsanteilträgt einen sichtbaren Teil Ihrer Mandatejeweils kleiner Anteil, aber dieselbe Mandantengruppeseit Jahren praktisch keine Mandate
Wettbewerb am Orteigene Seite ist der einzige Weg zur Sichtbarkeit für diesen Begriffeine gemeinsame Seite deckt beide Begriffe abGebiet wird faktisch nicht bearbeitet
Folge für die Seiteeigene Seite auf Ebene 2, Eintrag im Hauptmenüeine Seite, das zweite Gebiet als Abschnitt darinkeine eigene Seite, eine Erwähnung auf der Übersichtsseite genügt

Die Zuordnung in dieser Tabelle ist unsere Einschätzung aus der Beratungspraxis. Belegt sind § 43c BRAO, § 7 BORA und die Zahlen der Bundesrechtsanwaltskammer.

Der Streichen-Fall ist der unbequemste und der wichtigste. Eine Rechtsgebietsseite ohne Mandate ist kein neutraler Platzhalter. Sie kostet Pflege, verwässert das Bild Ihrer Kanzlei und konkurriert intern mit den Seiten, die tatsächlich Mandate bringen. Auch die Zahlen sprechen dafür: Fachanwältinnen und Fachanwälte bearbeiteten 2024 im Schnitt 185 Mandate persönlich. Unspezialisierte Kolleginnen und Kollegen kamen auf 130, spezialisierte ohne Titel auf 129. Der Abstand entsteht also nicht durch das Gefühl, spezialisiert zu sein, sondern durch den nachgewiesenen Schwerpunkt. Die Breite ist nicht der Hebel.

Ein Blick auf die Verteilung hilft bei der Einordnung. Die drei häufigsten Fachanwaltschaften zum 1. Januar 2026 sind Arbeitsrecht mit 11.253 Titeln, Familienrecht mit 8.314 und Steuerrecht mit 4.584. Wer in einem dieser Gebiete unterwegs ist, steht in einem dichten Feld. Dort entscheidet die Tiefe der Struktur, also Ebene 3, über die Sichtbarkeit.

Wie eine Rechtsgebietsseite heißen darf: Fachanwalt, Schwerpunkt, Tätigkeitsgebiet

Der Titel einer Rechtsgebietsseite ist eine berufsrechtliche Aussage, nicht nur eine Überschrift.

Die maßgebliche Norm ist § 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte. Absatz 1 lautet: „Unabhängig von Fachanwaltsbezeichnungen darf Teilbereiche der Berufstätigkeit nur benennen, wer den eigenen Angaben entsprechende Kenntnisse nachweisen kann, die in der Ausbildung, durch Berufstätigkeit, Veröffentlichungen oder in sonstiger Weise erworben wurden. Wer qualifizierende Zusätze verwendet, muss zusätzlich über entsprechende theoretische Kenntnisse verfügen und auf dem benannten Gebiet in erheblichem Umfang tätig gewesen sein." Absatz 2 zieht die Grenze: „Benennungen nach Absatz 1 sind unzulässig, soweit sie die Gefahr einer Verwechslung mit Fachanwaltschaften begründen oder sonst irreführend sind."

Was das für die Seitenbenennung bedeutet: Jede Rechtsgebietsseite benennt einen Teilbereich Ihrer Berufstätigkeit. Der Seitentitel ist damit die Benennung im Sinne der Norm. Absatz 3 stellt klar, dass dieselben Regeln bei gemeinschaftlicher Berufsausübung gelten. Auf einer Sozietätsseite wird also nicht großzügiger benannt, sondern genauso streng.

SeitentitelEinordnungNorm
„Arbeitsrecht"unbedenklich, sofern das Gebiet tatsächlich bearbeitet wird und Kenntnisse nachweisbar sind§ 7 Abs. 1 BORA
„Fachanwalt für Arbeitsrecht"nur mit verliehenem Titel, höchstens drei Titel je Person§ 43c Abs. 1 BRAO, § 1 FAO
„Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht"qualifizierender Zusatz, verlangt zusätzlich theoretische Kenntnisse und erhebliche Tätigkeit auf dem Gebiet§ 7 Abs. 1 Satz 2 BORA
„Spezialist für Arbeitsrecht"heikel, weil die Nähe zur Fachanwaltschaft eine Verwechslungsgefahr begründen kann§ 7 Abs. 2 BORA
„Deutschlands führende Kanzlei für Arbeitsrecht"unzulässig, weil nicht sachlich unterrichtend§ 43b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA

Der Rahmen darüber ist § 43b BRAO: „Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist." § 6 Abs. 1 BORA ergänzt das Verbot unsachlicher, unlauterer und irreführender Werbung. Eine Rechtsgebietsseite, die sachlich beschreibt, was Sie tun, bewegt sich in diesem Rahmen. Ein Superlativ im Seitentitel tut es nicht.

Praktisch spricht noch ein zweiter Grund für den nüchternen Titel. Jakob Nielsen führt erfundene Menübezeichnungen als zehnten Architekturfehler und fasst die Lösung in drei Worten: „Old words are better." Der amtliche Begriff aus der Fachanwaltsordnung ist zugleich der Begriff, den Mandanten eingeben. „Arbeitsrecht" wird gesucht. „Konfliktlösung im Beschäftigungsverhältnis" wird nicht gesucht.

Dieser Abschnitt ordnet die Benennung ein, er ersetzt keine Rechtsberatung. Die vollständige Rechtslage rund um BRAO, BORA und DSGVO auf Kanzlei-Websites steht in einem eigenen Beitrag, den Sie unter den weiterführenden Artikeln finden.

Eine Seite, auf die nichts verlinkt, ist für Google keine Seite. Google formuliert das in seiner Dokumentation zu crawlbaren Links unmissverständlich: „Every page you care about should have a link from at least one other page on your site."

Genau hier scheitern die meisten Kanzlei-Websites. Die Rechtsgebietsseiten existieren, aber sie hängen ausschließlich in einem Dropdown-Menü. Ohne interne Verlinkung im Text bleibt die schönste Struktur wirkungslos. Drei Regeln lösen das.

Regel 1: Jede Seite hat mindestens einen echten Link. Google ergänzt, was als Link zählt: „Generally, Google can only crawl your link if it's an <a> HTML element with an href attribute." Ein Menüpunkt, der per JavaScript eine Seite öffnet, ohne dass ein Verweis im Quelltext steht, ist kein Link. Die Übersichtsseite verlinkt deshalb jedes Rechtsgebiet, jede Rechtsgebietsseite verlinkt zurück auf die Übersicht und auf ihre Fallseiten. Beim Ankertext gilt Googles eigener Hinweis: Er sagt Menschen und Google etwas über das Ziel, und die aneinandergereihte Wiederholung von Suchbegriffen verstößt gegen die Spam-Richtlinien.

Regel 2: Sprechende URLs statt Nummern. Google empfiehlt, lesbare Wörter statt langer ID-Nummern zu verwenden, die Sprache der Zielgruppe zu nehmen, Wörter mit Bindestrich statt Unterstrich zu trennen und die Inhalte so zu ordnen, dass die URL logisch und für Menschen verständlich aufgebaut ist. Für eine Kanzlei ergibt das URLs wie /rechtsgebiete/arbeitsrecht/kuendigungsschutzklage/. Die URL zeigt die Ebene, das Gebiet und den Fall. Wer sie liest, weiß, wo er ist. Eine URL wie /leistungen/index.php?id=47 sagt weder dem Mandanten noch Google etwas. Wie diese Pfade zu Sichtbarkeit für einzelne Rechtsgebiete werden, behandelt unser Beitrag SEO für Anwälte.

Regel 3: Breadcrumbs ab der dritten Ebene. Sobald die Klicktiefe drei erreicht, braucht der Mandant eine Orientierung, die nicht das Hauptmenü ist. Genau dafür nennt die Nielsen Norman Group Breadcrumbs als Ausgleich für tiefere Hierarchien. Nielsen warnt im selben Zug vor der Gegenrichtung: Wer alle verfügbaren Navigationstechniken gleichzeitig einsetzt, bekommt nicht deren Summe, sondern „a mess". Ein Menü, eine Breadcrumb-Zeile, Links im Text. Mehr braucht keine Kanzlei-Website.

Technisch ist das keine große Sache, sofern die Website sauber gebaut ist. In einem gewachsenen System mit Dutzenden Plugins wird schon aus der Breadcrumb-Zeile ein Projekt. Wie wir das aufsetzen, steht auf unserer Seite zu professionellem Webdesign.

Wenn Sie wissen wollen, wie Ihre bestehende Website an diesen drei Regeln gemessen dasteht, sehen wir uns das an. Unser Website-Audit prüft, welche Rechtsgebietsseiten überhaupt einen internen Link haben, wie tief sie liegen und für welche Begriffe sie derzeit auftauchen. Sie bekommen das Ergebnis als Bericht, nicht als Verkaufsgespräch.

Was eine Rechtsgebietsseite wirtschaftlich bringt

Die ehrliche Zahl ist der Median, nicht der Durchschnitt.

Der STAR-Bericht 2025 weist für 2024 einen persönlichen Überschuss je Mandat von 1.707 Euro im Mittel aus. Der Median liegt bei rund 563 Euro. Der Mittelwert ist damit etwa dreimal so hoch wie der Median. Das ist kein Widerspruch, sondern die Aussage selbst: Wenige große Mandate ziehen den Durchschnitt nach oben, die Hälfte aller Mandate bringt weniger als 563 Euro Überschuss. Wer ehrlich rechnet, rechnet mit dem Median.

Damit lässt sich eine Rechtsgebietsseite bewerten. Die folgende Rechnung braucht eine Annahme, und die steht hier ausdrücklich: Angenommen, eine gut gebaute Rechtsgebietsseite bringt ein zusätzliches Mandat je Quartal.

RechenschrittAm Median, rund 563 EuroAm Mittelwert, 1.707 Euro
Eine Rechtsgebietsseite, ein Mandat je Quartal, vier Mandate im Jahrrund 2.252 Eurorund 6.828 Euro
Vier Rechtsgebietsseiten, 16 Mandate im Jahrrund 9.008 Eurorund 27.312 Euro
16 Mandate gemessen an 159 persönlich bearbeiteten Mandaten im Jahr10,1 Prozent mehr Mandate10,1 Prozent mehr Mandate

Lesen Sie die erste Zeile, nicht die zweite. Eine einzige Seite muss alle drei Monate ein Mandat bringen, um in der Größenordnung von zweitausend Euro zusätzlichem Überschuss im Jahr zu liegen. Das ist eine glaubwürdige Erwartung. Vier Seiten mit je einem Mandat pro Quartal wären dagegen gut zehn Prozent mehr Mandate im Jahr, gemessen an den 159 Mandaten, die eine selbstständige Anwältin oder ein selbstständiger Anwalt 2024 im Schnitt persönlich bearbeitet hat. Das ist sportlich.

Alle Werte sind Größenordnungen, keine Zusagen. Belegt sind der Überschuss je Mandat und die Mandatszahl, beide aus dem STAR-Bericht 2025 der Bundesrechtsanwaltskammer. Der Median stammt aus der Balkengrafik Abbildung 6.4.1 des Berichts und ist dort abgelesen, nicht aus einer Zahlentabelle übernommen. Deshalb steht im Text „rund". Angenommen ist allein das eine Mandat je Quartal. Für eine Einzelkanzlei liegt der mittlere Überschuss je Mandat bei rund 1.600 Euro, für eine Sozietät bei rund 2.100 Euro. Rechnen Sie mit Ihrer eigenen Zahl, die Formel bleibt gleich.

Mehrere Standorte und mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig

Zwei Standorte und vier Rechtsgebiete ergeben rechnerisch acht mögliche Seiten. Acht Seiten sind selten die Antwort.

Der Grund steht bei der Nielsen Norman Group im vierten Architekturfehler. Inhalte könnten durchaus an mehreren Stellen leben, aber Polyhierarchie werde leicht zur Krücke. Übersetzt: Wenn dieselben zweihundert Wörter Arbeitsrecht einmal unter dem Standort Köln und einmal unter Aachen stehen, gewinnt weder der Mandant noch die Suchmaschine.

Entscheiden Sie deshalb, welche Dimension führt.

Rechtsgebiet führt. Die Struktur bleibt wie oben beschrieben, die Standorte erscheinen auf jeder Rechtsgebietsseite als Kontaktbereich mit Ansprechpartner und Adresse. Dieser Weg passt, wenn die Kanzlei überregional gesucht wird und die Fachlichkeit das Kaufargument ist.

Standort führt. Jeder Standort bekommt eine eigene Seite, darunter liegen die Rechtsgebiete, die dieser Standort tatsächlich bearbeitet. Dieser Weg passt, wenn Mandanten örtlich suchen und die Standorte unterschiedliche Schwerpunkte haben.

Das Kriterium für die Wahl ist nicht das Organigramm, sondern die Suchanfrage. Fragen Ihre Mandanten zuerst nach dem Ort oder zuerst nach dem Problem? Danach richtet sich die Reihenfolge im Pfad. Der Umbau lohnt sich beim Relaunch, nicht am Dienstagnachmittag.

Fazit: Ihre Sitemap auf einem Blatt Papier

Sie brauchen für den ersten Schritt kein Angebot und keine Software. Zeichnen Sie die Struktur Ihrer Kanzlei-Website als Sitemap in drei Ebenen: Übersichtsseite, Rechtsgebiete, Fallkonstellationen. Ebene 3 nur dort, wo ein Gebiet mehrere getrennte Mandantenanliegen hat.

Gehen Sie danach die Mengenfrage durch. Fachanwaltstitel, Mandatsanteil, Wettbewerb am Ort. Was keines der drei Kriterien erfüllt, bekommt keine eigene Seite. Das ist die Entscheidung, die am meisten bringt und die am seltensten getroffen wird.

Prüfen Sie dann jeden Seitentitel gegen § 7 BORA. Ohne Fachanwaltstitel heißt die Seite „Arbeitsrecht", nicht „Fachanwalt für Arbeitsrecht". Und geben Sie zum Schluss jeder Seite mindestens einen echten Link von einer anderen Seite Ihrer Website. Ohne diesen Link ist der ganze Aufwand für Google unsichtbar.

Wie eine so gebaute Struktur in der Umsetzung aussieht, zeigen Kanzlei-Websites aus unserer Werkstatt. Wenn Sie Ihren Seitenbaum einmal gemeinsam durchgehen wollen, sprechen Sie uns an.

Häufig gestellte Fragen zur Struktur einer Kanzlei-Website

Wie viele Rechtsgebiete gehören auf eine Kanzlei-Website?

So viele, wie Sie wirklich bearbeiten. § 43c Abs. 1 BRAO erlaubt höchstens drei Fachanwaltstitel je Person, und rund 74 Prozent aller Titelträger führen genau einen. Entscheiden Sie nach Titel, Mandatsanteil und Wettbewerb am Ort.

Braucht jedes Rechtsgebiet eine eigene Unterseite?

Jedes Gebiet, das Sie tatsächlich bearbeiten, ja. Auf einer Sammelseite teilen sich alle Gebiete einen Titel und einen Hauptbegriff. Dann gibt es ein Signal für alle zusammen statt eines je Gebiet.

Wie tief darf die Seitenstruktur einer Kanzlei-Website sein?

Drei Ebenen reichen. Die Nielsen Norman Group hält fest, dass Inhalte schlechter auffindbar sind, wenn sie unter mehreren Zwischenebenen liegen. Ab der dritten Ebene gehören Breadcrumbs dazu.

Darf eine Seite „Fachanwalt für Arbeitsrecht" heißen, wenn ich den Titel nicht habe?

Nein. § 7 Abs. 2 BORA erklärt Benennungen für unzulässig, soweit sie die Gefahr einer Verwechslung mit Fachanwaltschaften begründen. Ohne verliehenen Titel heißt die Seite „Arbeitsrecht".

Wie sollte die URL einer Rechtsgebietsseite aufgebaut sein?

Google nennt drei Punkte: lesbare Wörter statt ID-Nummern, die Sprache der Zielgruppe, Bindestriche statt Unterstriche. Dazu eine logische Hierarchie, etwa Übersicht, Rechtsgebiet, Fall.

Was ist der Unterschied zwischen Informationsarchitektur und Navigation?

Die Architektur ist die Ordnung der Inhalte und ihrer Beziehungen. Die Navigation ist die Oberfläche darüber. Die Nielsen Norman Group beschreibt die Navigation als die sichtbare Spitze über der Architektur. Erst ordnen, dann beschriften.

Lohnt sich eine eigene Domain je Rechtsgebiet?

Jede Domain braucht eigene Inhalte, eigene Pflege und eigene Sichtbarkeit. Eine Domain mit klarer Verzeichnisstruktur bündelt genau das, was sonst auf mehrere Auftritte zerfällt.

Wie ordne ich mehrere Standorte und mehrere Rechtsgebiete?

Eine Dimension führt, die andere folgt. Beide gleichrangig abzubilden erzeugt Seiten ohne eigenen Inhalt. Die Nielsen Norman Group warnt ausdrücklich davor, Polyhierarchie zur Krücke werden zu lassen.

Quellen

  1. § 43b BRAO, Werbung: gesetze-im-internet.de
  2. § 43c BRAO, Fachanwaltsbezeichnungen: gesetze-im-internet.de
  3. BRAK, Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fassung vom 01.12.2025, § 6 und § 7: brak.de
  4. BRAK, Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung (FAO), Fassung vom 01.12.2025, § 1 mit 24 zugelassenen Bezeichnungen (4 aus Satz 1, 20 aus Satz 2, selbst ausgezählt): brak.de
  5. BRAK, Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2026, Pressemitteilung vom 15.04.2026: brak.de
  6. BRAK und Institut für Freie Berufe, STAR 2025, 22. Erhebung, Bericht Februar 2026, Bezugsjahr 2024, 3.596 auswertbare Fragebögen. Mittelwert und Median je Mandat aus Abbildung 6.4.1; der Median von rund 563 Euro ist aus dieser Abbildung abgelesen, der Mittelwert von 1.707 Euro zusätzlich durch den Fließtext in Kapitel 6.4 („1,7 Tsd. Euro") bestätigt. Die Werte 53 und 72 Prozent stehen im Fließtext von Kapitel 4.2 und beziehen sich auf in Vollzeit tätige Berufsträger: brak.de
  7. BRAK, Übersichtsseite zum STAR-Bericht 2025, 3.596 auswertbare Fragebögen: brak.de
  8. Google Search Central, SEO Starter Guide, aktualisiert am 10.12.2025: developers.google.com
  9. Google Search Central, URL structure best practices: developers.google.com
  10. Google Search Central, Make your links crawlable: developers.google.com
  11. Nielsen Norman Group, Jakob Nielsen, Top 10 Information Architecture Mistakes, 10.05.2009: nngroup.com
  12. Nielsen Norman Group, Kathryn Whitenton, Flat vs. Deep Website Hierarchies, 10.11.2013: nngroup.com
  13. Nielsen Norman Group, Jen Cardello, IA vs. Navigation, 22.06.2014: nngroup.com
  14. Anwaltspraxis Magazin, Deutscher AnwaltVerlag, Alex Sieben, „Mut zur Spezialisierung", 05.12.2023: anwaltspraxis-magazin.de

Letzte Aktualisierung: September 2026

Sven Huchel
Über den Autor

Sven Huchel

Geschäftsführer & Creative Director

Seit 2005 entwickelt Sven Websites, Brandings und digitale Strategien für Unternehmen im deutschsprachigen Raum. TÜV-zertifiziert für Verkaufspsychologie. Spezialisiert auf verkaufspsychologisch optimierte Websites für Ärzte, Anwälte und Unternehmer.

+49 (0) 2435 4209712 · info@huchel-medienagentur.de

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