Das BFSG verpflichtet seit 2025 viele Websites zur digitalen Barrierefreiheit. Das betrifft auch Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu gehören auch Websites und Online-Dienste. Für Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen hat dieses Gesetz weitreichende Folgen.
Seit wann gilt es und wen betrifft es?
Das BFSG ist seit Juni 2025 verbindlich. Es betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Für Arztpraxen ist die Rechtslage nicht einheitlich: Rein niedergelassene Einzelpraxen können unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein. Größere Praxen, MVZ und Einrichtungen mit Online-Terminbuchung oder digitalen Patientenportalen sind in der Regel betroffen.
Unabhängig von der konkreten Rechtspflicht gibt es einen praktischen Grund: Rund 10 Prozent der Bevölkerung leben mit einer Behinderung, und viele ältere Menschen sind auf barrierefreie Websites angewiesen. Gerade im Gesundheitsbereich ist der Zugang zu Informationen besonders wichtig.
Was bedeutet Barrierefreiheit für Websites?
Digitale Barrierefreiheit heißt, dass alle Menschen Deine Website nutzen können, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Die technische Grundlage dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), aktuell in der Version 2.2. Die wichtigsten Prinzipien sind:
Wahrnehmbarkeit. Alle Inhalte müssen für verschiedene Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alternativtexte, Videos brauchen Untertitel, und Farbkontraste müssen hoch genug sein.
Bedienbarkeit. Die gesamte Website muss per Tastatur bedienbar sein. Navigation, Formulare und interaktive Elemente müssen ohne Maus funktionieren. Das betrifft auch Deine Online-Terminbuchung, falls vorhanden.
Verständlichkeit. Texte müssen klar formuliert sein, Formulare brauchen verständliche Beschriftungen, und Fehlermeldungen müssen weiterhelfen. Erkläre medizinische Fachbegriffe.
Robustheit. Die Website muss mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien (z. B. Screenreadern) funktionieren. Die Grundlage dafür ist sauberer, standardkonformer Code.
Was müssen Praxen konkret tun?
Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Wie barrierefrei ist Deine aktuelle Website? Viele Praxis-Websites auf Basis von Templates oder veralteten Systemen haben erhebliche Mängel. Typische Probleme sind fehlende Alternativtexte, zu geringe Kontraste, eine Navigation ohne Tastaturzugang und Formulare ohne Beschriftungen.
Eine barrierefreie Website muss von Anfang an so geplant werden. Barrierefreiheit nachträglich "draufzusetzen" funktioniert selten gut. Sogenannte Overlay-Lösungen, die per JavaScript-Widget Barrierefreiheit versprechen, erfüllen die Anforderungen in der Regel nicht und können sogar schaden.
In unserem ausführlichen Beitrag zur Barrierefreiheitspflicht liest Du, welche Schritte sinnvoll sind. Wie Barrierefreiheit und Datenschutz auf Deiner Praxis-Website zusammenpassen, erklärt unser Artikel zur DSGVO im Gesundheitswesen.
Barrierefreiheit ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein laufender Prozess. Auch neue Inhalte müssen barrierefrei sein. Bei der Formulierung Deiner Inhalte gilt zudem das Heilmittelwerbegesetz.
Fazit
Das BFSG macht digitale Barrierefreiheit für viele Praxis-Websites zur gesetzlichen Pflicht. Warte nicht auf eine Abmahnung, sondern handle jetzt. Eine von Grund auf barrierefrei geplante Website ist rechtskonform. Sie erreicht außerdem die wachsende Zahl älterer und eingeschränkter Patienten, die auf zugängliche Online-Angebote angewiesen sind.
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